Wohngeldstelle wegen Softwarefehler lahmgelegt
Anträge können bis Januar 2026 nicht bearbeitet werden – Fristwahrende Anträge sind formlos möglich
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Die Wohngeldstelle ist von einem erheblichen technischen Ausfall betroffen: Die Software zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen ist derzeit nicht funktionsfähig. Laut Mitteilung des Softwareanbieters wurde zum Jahresbeginn ein Fehler innerhalb der Datenbank festgestellt. Infolge dieser Störung steht die Datenbank bis voraussichtlich zum 06.01.2026 nicht zur Verfügung.
Bearbeitung von Anträgen derzeit nicht möglich
Die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle können in diesem Zeitraum keine Wohngeldanträge bearbeiten. Auch individuelle Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Bearbeitung von Einzelfällen können nicht beantwortet werden. Die Behörde bittet daher, vorerst auf Anfragen an die Wohngeldstelle zu verzichten, um eine Überlastung der Mitarbeitenden zu vermeiden.
Vorbeugung von Nachteilen für Antragstellende
Um Nachteile für Antragstellerinnen und Antragsteller zu vermeiden, ist es dennoch möglich, einen fristwahrenden Antrag formlos einzureichen. Dies bedeutet, dass der Antrag in schriftlicher Form, ohne vorgegebenes Formular, gestellt werden kann, um die Frist zu wahren.
Voraussichtlicher Zeitraum der Störung
Nach aktueller Einschätzung des Softwareanbieters wird die Störung bis zum 06.01.2026 andauern. Ab dem 07.01.2026 soll die Bearbeitung von Wohngeldanträgen wieder uneingeschränkt möglich sein.
Ausblick und Hinweise für Betroffene
Die Wohngeldstelle bittet die Betroffenen um Verständnis für die momentanen Einschränkungen und entschuldigt sich für die entstehenden Unannehmlichkeiten. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, von zusätzlichen Anfragen abzusehen, um eine möglichst schnelle Behebung des Problems zu unterstützen.
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