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Koblenz schränkt Zufahrt zur Altstadt im Winter ein
### Neue Verkehrsregeln in der Koblenzer Altstadt
Während des Weihnachtsmarktes und der „Koblenzer Winterzeit“ gelten neue Regeln.
Diese sind vom 21.
November bis 4.
Januar aktiv.
Die Regeln betreffen viele Menschen:
- Anwohner
- Besucher
- Geschäftsleute
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### Wann dürfen Sie fahren?
Sie können nur zwischen 5 und 10 Uhr in die Altstadt fahren.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Zufahrt gesperrt.
Die Sperren sind Poller.
Das sind Absperrungen, die Fahrzeuge stoppen.
Diese Regeln gelten für:
- Die ganze Fußgängerzone
- Kornpfortstraße
- Eltzerhofstraße
- Görresstraße
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### Dauerhafte Straßensperren
Einige Straßen sind immer gesperrt.
Das sind:
- Zufahrt Altenhof (Pollerbereich)
- Ecke Pfuhlgasse/Löhrstraße (bei Fahrrad Franz)
- Ecke Nagelsgasse/Rheinstraße
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### Hilfe für Anwohner und Stellplatzbesitzer
Wenn Sie außerhalb der Fußgängerzone wohnen, können Sie sich melden.
Zum Beispiel in der Kornpfortstraße, Eltzerhofstraße und Görresstraße.
Die Verwaltungsabteilung vom Tiefbauamt hilft Ihnen.
Anwohner mit Parkplatz dürfen eine Poller-Chipkarte beantragen.
Diese Karte lässt Sie auch während der Sperrzeiten fahren.
**Poller:**
Ein Poller ist ein großer Pfosten.
Er hält Autos ab und öffnet sich nur mit Schlüssel.
Poller stehen oft an Fußgängerzonen.
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### Warum gibt es diese Regeln?
Die Stadt will den Weihnachtsmarkt und die Winterzeit sicher machen.
Die Regeln schützen die Fußgänger und machen den Aufenthalt angenehm.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Tiefbauamt.
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### Fazit
Die Regeln zeigen, wie die Stadt für mehr Sicherheit sorgt.
Sie helfen, dass alle sich gut bewegen können.
Das ist wichtig in besonders vollen und wichtigen Zeiten.