Einfache Sprache

Idar-Oberstein: Hunde in der Ortslage an die Leine

Von Redaktion Idar-Oberstein1 Min. Lesezeit

Das städtische Ordnungsamt in Idar-Oberstein registriert mehrere Beschwerden.

Das Ordnungsamt nennt Probleme mit Hundehaltern.

Hunde werden nach Angaben nicht an- und Hundekot nicht beseitigt.

Die Verwaltung erinnert an Regeln für Hunde in der Öffentlichkeit.

Die Regeln stehen in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt.

Regeln für Hunde in der Öffentlichkeit

Innerhalb der bebauten Ortslage müssen Hunde angeleint geführt werden.

Außerhalb der Ortslage dürfen Hunde ohne Leine laufen.

Sobald andere Personen sich nähern, müssen Halter die Hunde anleinen.

Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze mitgenommen werden.

Hunde dürfen auch nicht in öffentlichen Anlagen frei umherlaufen.

Öffentliche Anlagen sind zum Beispiel Grünanlagen, Grillplätze und Erholungsanlagen.

Öffentliche Anlagen sind auch Sportanlagen.

Das Baden in Brunnen ist untersagt.

Das Baden in Weihern ist untersagt.

Das Baden in Wasserbecken ist untersagt.

Hundehalter müssen Hundekot unverzüglich entfernen.

Die Entfernung gilt für öffentliche Anlagen und öffentliche Verkehrsflächen.

Bußgeld und Hinweis der Verwaltung

Die Verwaltung nennt Geldbußen bis zu 5.000 Euro.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Das Ordnungsamt sagt, viele Hundehalter handeln korrekt.

Die Verwaltung nennt auch das Mitführen von Kotbeuteln.

Das Ordnungsamt appelliert an alle Hundehalter.

Die Verwaltung bittet um ein ordnungsgemäßes Verhalten.

Die Verwaltung will unnötige Konfrontationen vermeiden.

Merkblatt im Internet

Ein Merkblatt für die Hundehaltung ist auf der Internetseite der Stadt.

Die Internetseite lautet www.idar-oberstein.de.

Das Merkblatt bietet Tipps und Verhaltensregeln.

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