Idar-Oberstein: Hunde in der Ortslage an die Leine
Das städtische Ordnungsamt in Idar-Oberstein registriert derzeit nach eigenen Angaben mehrere Beschwerden über Hundehalter, die ihre Tiere nicht anleinen oder Hundekot nicht beseitigen. Die Verwaltung erinnert deshalb an die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt, die klare Regeln für Hunde in der Öffentlichkeit festlegt.
Leinenpflicht und Pflichten im öffentlichen Raum
Innerhalb der bebauten Ortslage müssen Hunde angeleint geführt werden. Außerhalb der Ortslage dürfen sie zwar ohne Leine laufen, müssen aber sofort angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern.
Verboten ist außerdem, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder sie in öffentlichen Anlagen wie Grünanlagen, Grillplätzen, Erholungs- und Sportanlagen frei umherlaufen zu lassen. Auch das Baden in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken ist untersagt. Zudem müssen Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich aus öffentlichen Anlagen und von öffentlichen Verkehrsflächen entfernen.
Bußgeld von bis zu 5.000 Euro möglich
Nach Angaben der Verwaltung können Verstöße gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Zugleich verweist sie darauf, dass sich viele Hundehalter korrekt verhalten und etwa Kotbeutel mitführen. Das städtische Ordnungsamt appelliert dennoch an alle Hundehalter, sich ordnungsgemäß zu verhalten und unnötige Konfrontationen zu vermeiden.
Ein „Merkblatt für die Hundehaltung“ mit Tipps und Verhaltensregeln ist auf der städtischen Internetseite www.idar-oberstein.de hinterlegt.
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