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Neue Katzenschutzverordnung in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Von Redaktion Bad Neuenahr-Ahrweiler1 Min. Lesezeit

Neue Katzenschutzverordnung in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler führt zum 1. Oktober 2026 eine neue Katzenschutzverordnung ein.

Die Verordnung regelt Pflichten für Katzenhalterinnen und Katzenhalter mit unkontrolliertem Freigang.

Die Stadt will freilebende Katzen in der Kreisstadt besser schützen.

Rechtsgrundlage der Verordnung ist das Tierschutzgesetz.

Der Stadtrat verabschiedete die Verordnung Ende April einstimmig.

Ziel der Verordnung

Die Stadt nennt als Ziel den Schutz freilebender Katzen.

Die Stadt will die Zahl freilebender Katzen mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden senken.

Die Stadt will solche Folgen künftig vermeiden.

Welche Katzen sind betroffen

Die Regeln gelten für freilaufende Katzen mit Halter.

Der Halter soll damit zum Erhalt der Populationen freilebender Katzen beitragen.

Als Schutzgebiet gilt das gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsbezirken.

Kennzeichnung und Registrierung

Wer im Schutzgebiet eine Katze hält, muss das Tier kennzeichnen lassen.

Wer im Schutzgebiet eine Katze hält, muss die Katze registrieren.

Die Registrierung soll in einer Datenbank erfolgen.

Die zuständige Behörde kann den Nachweis über die Registrierung verlangen.

Der Halter muss den Nachweis auf Verlangen vorlegen.

Kastrationspflicht

Wer im Schutzgebiet eine fortpflanzungsfähige Katze hält, darf keinen unkontrollierten freien Auslauf geben.

Die zuständige Behörde kann einen Nachweis verlangen.

Der Nachweis soll zeigen, dass die Katze nicht fortpflanzungsfähig ist.

Maßnahmen durch die Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung kann im Einzelfall eine Kennzeichnung anordnen.

Die Stadtverwaltung kann im Einzelfall eine Registrierung anordnen.

Die Stadtverwaltung kann außerdem die Kastration einer Katze anordnen.

In diesem Fall trägt der Katzenhalter die Kosten.

Aufnahme freilaufender Katzen

Die Stadtverwaltung darf freilaufende Katzen übernehmen.

Ein Tierheim darf freilaufende Katzen übernehmen.

Eine Tierschutzorganisation darf freilaufende Katzen übernehmen.

Das gilt für nicht gekennzeichnete Katzen.

Das gilt für fortpflanzungsfähige Katzen.

Das gilt für Katzen, die nicht vollständig registriert sind.

Die Stadt übernimmt diese Katzen, wenn sie im Stadtgebiet aufgegriffen werden.

Fundstelle im Stadtportal

Die Katzenschutzverordnung steht im Stadtportal in der Ortsrechtssammlung zum Abruf bereit.

Die Stadt nennt als Adresse: www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/politik/ortsrechtsammlung/

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