Neue Katzenschutzverordnung in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Neuenahr-Ahrweiler führt zum 1. Oktober 2026 eine neue Katzenschutzverordnung ein. Sie regelt die Pflichten für Halterinnen und Halter von Katzen mit unkontrolliertem Freigang und soll freilebende Katzen in der Kreisstadt besser schützen.
Rechtsgrundlage für die Verordnung ist das Tierschutzgesetz. Der Stadtrat hatte sie Ende April einstimmig verabschiedet. Ziel ist es nach Angaben der Stadt, die Anzahl freilebender Katzen in Bad Neuenahr-Ahrweiler, bei denen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festzustellen sind, zu minimieren und diese Folgen künftig zu vermeiden.
Welche Katzen sind betroffen?
Die Regelungen gelten für freilaufende Katzen, die einen Halter haben und zum Erhalt der Populationen freilebender Katzen beitragen. Als Schutzgebiet gilt das gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsbezirken.
Kennzeichnung und Registrierung
Wer im Schutzgebiet eine Katze hält und ihr unkontrollierten freien Auslauf gewährt, muss das Tier kennzeichnen lassen und in einer Datenbank registrieren. Der Nachweis über die Registrierung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Kastrationspflicht
Wer im Schutzgebiet eine fortpflanzungsfähige Katze hält, darf ihr keinen unkontrollierten freien Auslauf gewähren. Auch hier kann die zuständige Behörde auf Verlangen einen Nachweis darüber verlangen, dass die Katze nicht fortpflanzungsfähig ist.
Maßnahmen durch die Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler kann im Einzelfall anordnen, dass eine Katze mit unkontrolliertem freien Auslauf gekennzeichnet und registriert wird. Sie kann außerdem die Kastration einer Katze anordnen. Die Kosten trägt in diesem Fall der Katzenhalter.
Aufnahme freilaufender Katzen
Zur Obhut von freilaufenden Katzen berechtigt sind die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, ein Tierheim oder eine Tierschutzorganisation. Das gilt für nicht gekennzeichnete, fortpflanzungsfähige und/oder nicht vollständig registrierte Katzen, die im Stadtgebiet aufgegriffen werden.
Die Katzenschutzverordnung ist im Stadtportal in der Ortsrechtssammlung abrufbar: www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/politik/ortsrechtsammlung/
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