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Rheinland-Pfalz lockert Bestattungsgesetz
### Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz
Seit dem 27.
September 2025 gilt ein neues Gesetz.
Es heißt Bestattungsgesetz.
Es regelt, wie Menschen bestattet werden können.
Die Friedhofsverwaltung Bad Kreuznach informiert Bürgerinnen und Bürger.
Sie erklärt, was sich ändert.
Das neue Gesetz gibt Ihnen mehr Wahlfreiheit.
### Die wichtigsten Änderungen
Das Gesetz bricht mit alten Traditionen.
Es reagiert auf neue gesellschaftliche Bedürfnisse.
Folgende Punkte sind neu:
- Die Asche von Verstorbenen muss nicht mehr auf Friedhöfen bleiben.
- Die Asche darf auch zu Hause aufbewahrt werden.
- Man darf die Asche auf eigenem Grundstück verstreuen.
- Asche kann in bestimmten Flüssen bestattet werden, zum Beispiel: Rhein, Mosel, Lahn und Saar.
- Die Asche darf geteilt werden.
So entstehen Erinnerungsstücke.
- Die Mindest-Ruhezeit für Urnen beträgt jetzt fünf Jahre.
- Es gibt keine Pflicht mehr für eine Sargbestattung.
- Bestattungen ohne Sarg oder mit Tuch sind erlaubt.
- Sarglose Bestattungen gab es in Bad Kreuznach schon seit 2017.
### Individuelle und kulturelle Abschiede
Das Gesetz berücksichtigt verschiedene Kulturen und Religionen.
Es erlaubt Abschiede, die zu Ihnen passen.
Tuchbestattungen sind jetzt auch möglich.
Wichtig:
Sie müssen Ihre Wünsche schriftlich festhalten.
Das nennt man Totenfürsorgeverfügung.
Das ist ein Papier, in dem steht, wie Ihre Bestattung erfolgen soll.
So können Angehörige Ihren letzten Willen erfüllen.
### Friedhöfe bleiben wichtig
Friedhöfe sind weiter wichtig.
Sie sind Orte der Trauer und Erinnerung.
Hier können Sie Abschied nehmen.
Die Verwaltung möchte viele Bestattungsformen anbieten.
So passen die Abschiede zu jeder Person.
### Beratung und Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung Bad Kreuznach.
Dort bekommen Sie Beratung und Hilfe.
Telefon: 0671 / 8880910052
### Hintergrund
Das alte Gesetz war über 40 Jahre alt.
Das neue Gesetz ist moderner und flexibler.
Es bietet mehr Freiheit bei der Bestattung.
Mehr Informationen finden Sie bei der Stadtverwaltung Bad Kreuznach.
Dort gibt es eine Broschüre zum neuen Bestattungsgesetz.