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Rheinland-Pfalz lockert Bestattungsgesetz

Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungen: Sarglose Beisetzungen und Ascheverstreuung außerhalb von Friedhöfen möglich

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Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz, das grundlegende Veränderungen für die Bestattungskultur im Land mit sich bringt. Die Friedhofsverwaltung Bad Kreuznach hat über die wichtigsten Neuerungen informiert und erläutert, wie Bürgerinnen und Bürger von mehr Wahlfreiheit profitieren können.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Das neue Bestattungsgesetz bricht mit lange geltenden Traditionen und reagiert auf den gesellschaftlichen Wandel. Die nachfolgende Übersicht stellt die wesentlichen Neuerungen dar:

  • Aufhebung des bisherigen Friedhofszwangs für Totenasche: Die Asche Verstorbener kann nun auch außerhalb klassischer Friedhöfe aufbewahrt werden.
  • Erlaubnis zur Aufbewahrung im Wohnumfeld sowie zur Verstreuung auf privatem Grund.
  • Möglichkeit zur Beisetzung der Asche in bestimmten Flüssen wie Rhein, Mosel, Lahn und Saar.
  • Teilung der Asche ist erlaubt, etwa zur Anfertigung von Erinnerungsstücken.
  • Die Mindest-Ruhezeit für Urnen wurde auf fünf Jahre reduziert.
  • Keine verpflichtende Sargbestattung mehr: Tuch- und sarglose Bestattungen sind nun gesetzlich vorgesehen.
  • Bereits seit 2017 ermöglichen satzungsmäßige Regelungen in Bad Kreuznach sarglose Bestattungen.
  • Individuelle und kulturell vielfältige Abschiede

    Mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten wird auch auf die Bedürfnisse verschiedenster Kulturen und Religionen eingegangen. Durch die Zulassung von Tuchbestattungen öffnet sich der Rechtsrahmen für individuelle Formen der Abschiednahme, die den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen Rechnung tragen.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, ist bei allen neuen Bestattungsformen eine schriftliche Willenserklärung zu Lebzeiten erforderlich. Diese lässt sich in einer Totenfürsorgeverfügung, beispielsweise beim Bestatter, hinterlegen.

    Friedhöfe bleiben zentrale Orte der Erinnerung

    Trotz der erweiterten Möglichkeiten unterstreicht die Friedhofsverwaltung Bad Kreuznach die Bedeutung der städtischen Friedhöfe. Sie bleiben wichtige Räume für Trauer, Begegnung und Erinnerung. Mit einer Vielzahl von Bestattungsformen möchten die Verantwortlichen einen würdevollen Rahmen für individuelle Abschiede bieten.

    Beratung und Kontakt

    Bürgerinnen und Bürger, die sich über die bestehenden und neuen Möglichkeiten informieren möchten, können sich vertrauensvoll an die Friedhofsverwaltung wenden.

    Hintergrund: Modernisierung eines jahrzehntealten Gesetzes

    Mit dem neuen Bestattungsgesetz reagiert das Land Rheinland-Pfalz auf gesellschaftliche Veränderungen und eine sich weiterentwickelnde Bestattungskultur. Das mehr als 40 Jahre alte Recht wurde grundlegend modernisiert, um den Menschen mehr individuelle Freiheit bei der Gestaltung des Abschieds zu ermöglichen.

    Weiterführende Informationen und ausführliche Erläuterungen sind in den Veröffentlichungen der Stadtverwaltung Bad Kreuznach und in einer Informationsbroschüre zum neuen Bestattungsgesetz zu finden.

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