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Nächtliches Lkw-Fahrverbot auf der B10 sorgt für Diskussionen

Von Redaktion2 Min. Lesezeit

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Nachtfahrverbot auf der B10 zwischen Pirmasens und Landau

Auf der B10 zwischen Pirmasens und Landau gilt nachts ein Verbot.

Lastwagen über 7,5 Tonnen dürfen hier von 22 bis 6 Uhr nicht fahren.

Dieses Verbot schützt die Anwohner vor Lärm.

Aber es gibt Ausnahmen:

  • Anlieger (Menschen, die an der Straße wohnen).
  • Lieferverkehr für die Umgebung.

Warum gibt es das Nachtfahrverbot?

Viele Lastwagen fahren nachts auf der B10.

Sie wollen eine längere Strecke über die A6 vermeiden.

Das spart Zeit und Geld.

Für die Anwohner ist das laut und störend.

Darum wurde das Verbot eingeführt.

Wer darf nachts fahren?

Erlaubt ist die Fahrt für:

  • Anlieger (Personen, die an der Straße wohnen).
  • Lieferverkehr für die umliegenden Städte.

Alle anderen Lastwagen müssen die längere Strecke fahren.

Kontrolle in der Nacht

Am 15. Juli 2025 kontrollierte die Polizei in Edenkoben.

Die Kontrolle war von 3:30 bis 5:00 Uhr.

Zwei Lastwagenfahrer aus dem Ausland fuhren ohne Erlaubnis.

Sie mussten wenden und jeweils 100 Euro Strafe zahlen.

Sicherheitsleistung

Das ist Geld, das ausländische Fahrer bei Verstößen zahlen müssen.

Es sichert ab, dass ein Bußgeld bezahlt wird.

Reaktionen zum Nachtfahrverbot

Die Logistikbranche möchte kurze Strecken und weniger Kosten.

Die Anwohner wollen nachts Ruhe haben.

Das Thema ist noch nicht komplett gelöst.

Mehr Informationen

Sie dürfen die Presseberichte der Polizei frei nutzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeidirektion Landau.

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