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Nächtliches Lkw-Fahrverbot auf der B10 sorgt für Diskussionen

Schwerverkehr zwischen Pirmasens und Landau darf nachts nur eingeschränkt fahren – Kontrollen führen zu Bußgeldern

Von Redaktion

Die B10 zwischen Pirmasens und Landau steht besonders nachts im Fokus der Behörden: Zum besseren Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigung gilt dort ein striktes Nachtfahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen. Dieses Verbot ist zwischen 22 und 6 Uhr in Kraft, wobei Lieferverkehre und Anlieger ausgenommen sind.

Hintergrund des Nachtfahrverbots

Der betreffende Streckenabschnitt der B10 wird häufig vom Schwerverkehr als nächtliche Ausweichroute genutzt. Hintergrund ist die Möglichkeit, einen etwa 45 Kilometer langen Umweg über die A6 zu vermeiden und so Kosten zu sparen. Für die Anwohner bedeutet dies jedoch eine erhebliche Lärmbelastung, weshalb die Regelung zum nächtlichen Schutz eingeführt wurde.

Ausnahmen und betroffene Gruppen

  • Anlieger
  • Lieferverkehr für angrenzende Kommunen und Kreise
  • Diese Gruppen dürfen die Strecke auch während der Nachtstunden weiterhin nutzen, alle anderen LKW müssen den Umweg in Kauf nehmen.

    Kontrollaktion in den frühen Morgenstunden

    Am 15. Juli 2025 kontrollierte die Polizei Rheinland-Pfalz in Edenkoben in der Zeit zwischen 3:30 und 5:00 Uhr die Einhaltung des Nachtfahrverbots. Dabei wurden zwei LKW-Fahrer aus dem europäischen Ausland ohne die erforderliche Genehmigung auf der B10 angetroffen. Die Fahrer mussten mit ihren Fahrzeugen wenden und jeweils eine Strafe von 100 Euro entrichten.

    Reaktionen und Erwartungen

    Die Durchsetzung des Nachtfahrverbots auf der B10 bleibt ein kontroverses Thema zwischen Logistikbranche und Anwohnern. Während Spediteure auf kürzeren Strecken und geringere Transportkosten pochen, steht für die lokalen Bewohner der Schutz ihrer Nachtruhe im Vordergrund.

    Weitere Informationen

    Pressemitteilungen der Polizei Rheinland-Pfalz dürfen unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden. Die Polizeidirektion Landau bleibt weiterhin Ansprechpartner bei Rückfragen zu Kontrollen und den geltenden Regelungen.

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