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14-Jähriger beim Diebstahl erwischt – Identität erst durch Mutter geklärt
### Ladendiebstahl in Landau
Am Montagabend gab es in Landau einen Ladendiebstahl.
Ein 14-jähriger Junge war daran beteiligt.
Er stahl Waren im Wert von zwei Euro.
Das passierte in einem Geschäft in der Marktstraße.
Zuerst schien der Diebstahl nicht schlimm zu sein.
Doch die Polizei musste wegen des Vorfalls eingreifen.
### Polizei findet die Identität mit Hilfe der Mutter
Die Polizei stellte den Jungen.
Zuerst wollte er seinen echten Namen nicht sagen.
Er gab ein falsches Geburtsdatum an.
Er sagte auch, dass er erst 13 Jahre alt sei.
Der Junge hatte keine Ausweispapiere dabei.
Deshalb konnten die Polizisten sein Alter nicht prüfen.
Die Polizei rief die Mutter an.
Sie brachte den Ausweis des Jungen zur Polizeistation.
So konnte die Polizei das richtige Alter feststellen.
**Was sind Personalien?
**
Personalien sind Daten über eine Person.
Zum Beispiel:
- Name
- Geburtsdatum
- Adresse
### Rechtliche Folgen für den Jungen
Jetzt gibt es ein Strafverfahren wegen Diebstahls.
Das Alter ist bei solchen Fällen sehr wichtig.
In Deutschland sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig.
Das heißt: Sie können für eine Tat nicht bestraft werden.
Der Junge ist 14 Jahre alt.
Deshalb ist er strafrechtlich verantwortlich.
### Was passiert als Nächstes?
Die Polizei und andere Behörden kümmern sich weiter.
Es gibt Regeln für den Umgang mit Jugendlichen.
Die Familie soll helfen, damit der Junge nicht erneut stiehlt.
Die Polizei Landau sagt:
Die richtige Feststellung der Identität ist sehr wichtig.
Das hilft bei der Entscheidung und bei der Strafe.