14-Jähriger beim Diebstahl erwischt – Identität erst durch Mutter geklärt
Landau: Strafverfahren wegen Diebstahls von Waren im Wert von zwei Euro eingeleitet

Am Montagabend kam es in Landau zu einem Ladendiebstahl, in den ein 14-jähriger Junge verwickelt war. Gegen 17:55 Uhr entwendete er in einem Ladengeschäft in der Marktstraße Waren im Wert von zwei Euro. Was auf den ersten Blick wie eine Bagatelle erscheint, entwickelte sich zu einem Vorfall mit polizeilichen Folgen.
Polizei klärt Identität mithilfe der Mutter
Nachdem der Jugendliche von der Polizei gestellt wurde, versuchte er zunächst, seine wahre Identität zu verschleiern. Gegenüber den ermittelnden Beamtinnen und Beamten gab er ein falsches Geburtsdatum an und behauptete mehrfach, erst 13 Jahre alt zu sein. Aufgrund fehlender Ausweispapiere konnten die Angaben zunächst nicht überprüft werden.
Infolgedessen wurde die Mutter des Jungen kontaktiert, die daraufhin den Personalausweis des Sohnes zur Dienststelle brachte. Erst damit gelang es den Behörden, das korrekte Alter des Jugendlichen festzustellen.
Strafrechtliche Konsequenzen für den Jugendlichen
Nach Feststellung der Identität erwartet den 14-Jährigen nun ein Strafverfahren wegen Diebstahls. Das Alter spielte bei der Einschätzung eine zentrale Rolle, da Jugendliche unter 14 Jahren in Deutschland noch nicht strafmündig sind. Im vorliegenden Fall ist der Junge jedoch strafrechtlich verantwortlich.
Weitere Schritte und Maßnahmen
Die weiteren Maßnahmen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben für Jugendliche. Während die polizeilichen Ermittlungen laufen, wird auch das familiäre Umfeld eingebunden, um einer möglichen Wiederholung vorzubeugen.
Die Polizeidirektion Landau betont die Bedeutung einer korrekten Identitätsfeststellung in vergleichbaren Fällen, vor allem wenn es um das Strafmaß und den weiteren Umgang mit jugendlichen Tatverdächtigen geht.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.