Straußwirtschaften: Landrat und Winzer fordern Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen

Landrat Seefeldt, Uta Holz und Winzer Spiegel fordern von Ministerin Schneider flexiblere Öffnungstage für Straußwirtschaften und weniger Bürokratie.

Von Redaktion LK Südliche Weinstraße2 Min. Lesezeit

Landrat Dietmar Seefeldt, Uta Holz, Geschäftsführerin des Vereins Südliche Weinstrasse, und der Kleinfischlinger Winzer Frank Spiegel haben sich gemeinsam an die rheinland-pfälzische Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten Christine Schneider gewandt. In ihrem Schreiben sprechen sie sich dafür aus, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Straußwirtschaften an die heutige Situation der Weinbaubetriebe anzupassen und bürokratische Hürden abzubauen.

Nach Ansicht der drei Unterzeichner zeigt bereits der Verlauf der jüngsten Koalitionsverhandlungen, dass auch auf politischer Ebene Handlungsbedarf gesehen wird. Der Weinbau prägt die Südliche Weinstraße und viele weitere Regionen in Rheinland-Pfalz demnach wirtschaftlich, landschaftlich und touristisch. Zugleich stünden die Betriebe vor großen Herausforderungen, heißt es in der Mitteilung.

Als besonders problematisch sehen Seefeldt, Holz und Spiegel die Begrenzung auf 120 Öffnungstage im Jahr. Winzer Frank Spiegel berichtet aus eigener Erfahrung, dass er trotz großer Nachfrage nach Weinverkostungen und dem Ausschank eigener Weine bereits früh im Jahr Gäste abweisen musste, weil die verfügbaren Öffnungstage für das gesamte Jahr eingeplant werden müssen.

In dem gemeinsamen Schreiben heißt es, für Besucherinnen und Besucher sei kaum nachvollziehbar, warum ein Weingut seine Weine zwar verkaufen, sie aber an 245 Tagen nicht ausschenken dürfe. Das werde den Erwartungen an eine moderne Wein- und Tourismusregion nicht gerecht.

Die geltenden Regelungen stammten im Kern aus einer Zeit, in der Weinbaubetriebe deutlich kleiner strukturiert gewesen seien und die Direktvermarktung eine geringere Rolle gespielt habe. Heute bewirtschafteten viele Betriebe deutlich größere Rebflächen, während die Zahl der Weinbaubetriebe kontinuierlich zurückgehe. Zahlreiche Winzerinnen und Winzer investierten zudem in Vinotheken und touristische Angebote, um Kundinnen und Kunden zu binden und weiterhin bestehen zu können.

Im Fokus des Schreibens stehen zwar vorrangig Weinbaubetriebe, die Vorgaben für Straußwirtschaften beträfen aber auch andere landwirtschaftliche Betriebe, betont Spiegel. Er verweist dabei etwa auf Gemüsebaubetriebe mit Hofcafé, die ebenfalls ihre Produkte direkt vermarkten wollten. Dafür brauche es Regelungen, die die Realität aller landwirtschaftlichen Betriebe abbilden.

Nach Darstellung der Beteiligten geht es ausdrücklich nicht darum, Straußwirtschaften klassischen Gastronomiebetrieben gleichzustellen oder diese zu benachteiligen. Vielmehr solle geprüft werden, wie die besonderen Bedingungen landwirtschaftlicher Direktvermarktungsbetriebe zeitgemäß berücksichtigt und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden können.

Seefeldt, Holz und Spiegel regen an, die zulässigen Öffnungstage flexibler zu gestalten oder andere zeitgemäße Modelle für Straußwirtschaften zu entwickeln. Dabei solle berücksichtigt werden, dass Betriebe mit mehr Öffnungstagen auch den strengeren Regeln der Gastronomie und Hotellerie gerecht werden müssten, etwa bei den sanitären Einrichtungen. So könne der besondere Charakter der Straußwirtschaft erhalten bleiben, während zugleich den Interessen von Weinbaubetrieben, Gastronomie und Hotellerie Rechnung getragen werde.

Nach Überzeugung der Unterzeichner könnten von angepassten Regelungen nicht nur Weinbaubetriebe profitieren. Authentische Weinerlebnisse direkt beim Erzeuger seien ein wichtiger Bestandteil des Weintourismus, schafften zusätzliche Anlässe für einen Besuch und könnten dazu beitragen, Gäste länger in der Region zu halten. Davon profitierten auch Gastronomie, Hotellerie und weitere Bereiche der regionalen Wirtschaft. Seefeldt, Holz und Spiegel hoffen auf eine entsprechende Rückmeldung von Ministerin Schneider.

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