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Warnung vor Wolff-Holzstegträgern in Kaiserslautern

Eigentümer sollen Gebäude auf Standsicherheitsprobleme prüfen – Behörden bieten Unterstützung an

Der Landkreis und die Stadt Kaiserslautern warnen aktuell vor möglichen Standsicherheitsproblemen bei Gebäuden, in denen sogenannte Wolff-Holzstegträger verbaut wurden. Eine dringende Empfehlung zur Überprüfung entsprechender Gebäude richtet sich an alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Zuständigkeitsbereich. Hintergrund ist ein Vorfall in Kassel, bei dem Ende 2023 das Dach einer Kirche komplett einstürzte – als tragendes Element kamen dort geklebte Holzstegträger, bezeichnet als Wolff-Stegträger, zum Einsatz.

Empfehlung: Überprüfung durch Eigentümerinnen und Eigentümer

Die unteren Bauaufsichtsbehörden von Stadt und Landkreis Kaiserslautern fordern Eigentümerinnen und Eigentümer auf, eigenständig oder mit Unterstützung von Fachleuten festzustellen, ob in ihren Dachkonstruktionen Wolff-Holzstegträger oder vergleichbare Bauteile verbaut wurden. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt die Behörde eine präzise Kontrolle nach den geltenden Hinweisen für die Überprüfung von baulichen Anlagen.

Besonders im Fokus steht dabei die Untersuchung der sogenannten Generalzinkenverbindungen. Diese waren bei dem Vorfall in Kassel eine Schwachstelle: Der Einsturz scheint auf das Versagen von mit Harnstoffharz geklebten Generalkeilzinkenverbindungen in der Nähe des Firsts zurückzuführen zu sein.

Hintergrund: Schadensfall und Unsicherheiten

Die exakten Ursachen des Kirchen-Dacheinsturzes in Kassel sind bislang nicht abschließend geklärt. Neben gebäudespezifischen Faktoren könnten auch konstruktive Mängel eine Rolle spielen. Daher kann nach aktueller Einschätzung nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Gebäude, die Wolff-Holzstegträger oder ähnliche Bauteile enthalten, gefährdet sind.

Die betroffenen Träger wurden von der ehemaligen Firma Wolff-Hallenbau GmbH in einer Zeitspanne von Dezember 1958 bis November 1970 produziert und verbaut. Es existieren jedoch keine gesicherten Informationen über das Verzeichnis aller belieferten Objekte oder Kundinnen und Kunden dieser Firma. Die Behörden betonen, dass eine lückenlose Recherche seitens der Verwaltung nicht leistbar ist – daher sind nun die Gebäudeeigentümer in der Pflicht.

Bauweise und Materialeigenschaften

  • Wolff-Stegträger: Doppel-T-Querschnitt, Trägersteg begrenzt auf etwa fünf Meter Länge
  • Kombination längerer Träger durch Generalkeilzinkenverbindungen, verklebt mit Harnstoffharz
  • Harnstoffharz: seit 2006 bauaufsichtlich nicht mehr zugelassen
  • Handlungsempfehlungen und Meldepflicht

    Die Behörden fordern dazu auf, die Resultate der eigenständigen Überprüfungen umgehend an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Risiken frühzeitig erkannt und gegebenenfalls Maßnahmen eingeleitet werden können.

    title="Stadtverwaltung Kaiserslautern"

    subtitle="Bauaufsicht"

    phone="0631 365 4689"

    email="[email protected]"

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    title="Kreisverwaltung Kaiserslautern"

    subtitle="Bauaufsicht"

    phone="0631 7105 348"

    email="[email protected]"

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    title="Weitere Informationen zur Thematik"

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    title="Informationen zur Bauaufsicht im Landkreis"

    url="https://www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/bauen-und-umwelt/bauaufsicht-allgemeine-bauverwaltung/"

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    Fazit: Dringender Handlungsbedarf

    Stadt und Landkreis Kaiserslautern weisen ausdrücklich darauf hin, dass die rechtzeitige Überprüfung von Gebäuden mit Wolff-Holzstegträgern notwendig ist, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu erkennen und Schäden zu vermeiden. Wer entsprechende Bauteile in der eigenen Immobilie vermutet, sollte nicht zögern, fachlichen Rat einzuholen und die Behörden zu informieren.

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