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Landau bürgert 21 Menschen feierlich ein

Von Landau in der Pfalzs Redaktion1 Min. Lesezeit
Feierliche Einbürgerung im Rathaus: Oberbürgermeister Dominik Geißler überreicht Einbürgerungsurkunden im historischen Empfangssaal.

Foto: Stadt Landau

Foto: Stadt Landau

Einbürgerungsfeier im Landauer Rathaus

Im historischen Empfangssaal des Landauer Rathauses wurden 21 Menschen eingebürgert.

Bei der Feierstunde erhielten acht Frauen und neun Männer die Staatsbürgerschaft.

Zudem erhielten vier Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft.

Oberbürgermeister Dominik Geißler überreichte die Einbürgerungsurkunden.

Herkunft der neuen deutschen Staatsbürger

Nach Angaben der Stadt Landau stammen die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus neun Herkunftsländern.

Zehn Personen kamen aus Syrien.

Drei Personen kamen aus Bulgarien.

Zwei Personen kamen aus Rumänien.

Je eine Person kam aus Marokko.

Je eine Person kam aus Montenegro.

Je eine Person kam aus Sri Lanka.

Je eine Person kam aus Tunesien.

Je eine Person kam aus der Türkei.

Zudem wurde eine Person mit doppelter nordmazedonisch-bulgarischer Staatsangehörigkeit eingebürgert.

Worte von Dominik Geißler

Geißler sagte, er freue sich über die bewusste Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft.

Er sagte, viele Menschen lebten bereits seit Jahren in Landau.

Er sagte, viele Menschen hätten ihren Lebensmittelpunkt in Landau.

Er sagte, viele Menschen gestalteten das Zusammenleben in Landau.

Er sagte, die Eingebürgerten gehörten damit nun auch rechtlich zur deutschen Staatsgemeinschaft.

Er wünschte den Eingebürgerten alles Gute.

Er sagte, er freue sich, die Eingebürgerten heute als neue Staatsbürger willkommen zu heißen.

Ablauf und Voraussetzungen für die Einbürgerung

Die Stadt richtet der Mitteilung zufolge mehrmals im Jahr Einbürgerungsfeiern aus.

Eingebürgert werden kann demnach, wer mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt.

Eingebürgert werden kann demnach auch, wer ausreichende Deutschkenntnisse nachweist.

Personen ab 16 Jahren müssen außerdem ein feierliches Bekenntnis ablegen.

Das Bekenntnis gilt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Personen behalten ihre bisherige Staatsangehörigkeit, sofern das Recht des Herkunftsstaates den Verlust nicht automatisch vorsieht.

In vielen Fällen besteht nach der Einbürgerung daher eine doppelte Staatsangehörigkeit.

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