Landau bürgert 21 Menschen feierlich ein

Im historischen Empfangssaal des Landauer Rathauses sind 21 Menschen feierlich eingebürgert worden. Oberbürgermeister Dominik Geißler überreichte Urkunden.

Von Landau in der Pfalzs Redaktion1 Min. Lesezeit
Feierliche Einbürgerung im Rathaus: Oberbürgermeister Dominik Geißler überreicht Einbürgerungsurkunden im historischen Empfangssaal.

Foto: Stadt Landau

Foto: Stadt Landau

Im historischen Empfangssaal des Landauer Rathauses sind 21 Menschen feierlich eingebürgert worden. Bei der Feierstunde erhielten acht Frauen, neun Männer und vier Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft. Oberbürgermeister Dominik Geißler überreichte die Einbürgerungsurkunden.

Nach Angaben der Stadt Landau stammen die neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus neun Herkunftsländern. Zehn von ihnen kommen aus Syrien, drei aus Bulgarien und zwei aus Rumänien. Je eine Person stammt aus Marokko, Montenegro, Sri Lanka, Tunesien und der Türkei. Zudem wurde eine Person mit doppelter nordmazedonisch-bulgarischer Staatsangehörigkeit eingebürgert.

Geißler sagte: „Ich freue mich sehr, dass Sie sich bewusst für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden haben. Viele von Ihnen leben bereits seit Jahren in Landau, haben hier Ihren Lebensmittelpunkt und gestalten unser Zusammenleben mit. Mit Ihrer Einbürgerung gehören Sie nun auch rechtlich zur deutschen Staatsgemeinschaft. Ich wünsche Ihnen für diesen besonderen Schritt alles Gute und freue mich, Sie heute als neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen zu heißen“.

Die Stadt richtet laut Mitteilung mehrmals im Jahr Einbürgerungsfeiern aus. Eingebürgert werden kann demnach, wer unter anderem seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ausreichende Deutschkenntnisse nachweist. Personen ab 16 Jahren müssen außerdem ein feierliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen.

Die Eingebürgerten behalten ihre bisherige Staatsangehörigkeit, sofern das Recht ihres Herkunftsstaates den Verlust nicht automatisch vorsieht. In vielen Fällen besteht nach der Einbürgerung daher eine doppelte Staatsangehörigkeit.

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