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90-Jähriger nach Unfallflucht dank Zeuge ermittelt

Von Blaulichtreport1 Min. Lesezeit
90-Jähriger nach Unfallflucht dank Zeuge ermittelt

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Unfallflucht am Friedensdenkmal in Edenkoben

Am Freitag, dem 01.08.2025, gab es einen Unfall.

Der Unfall passierte gegen 14:30 Uhr.

Ein Auto parkte rückwärts aus.

Dabei stieß es gegen ein anderes Auto.

Das andere Auto stand richtig geparkt.

Der Fahrer fuhr einfach weg.

Er kümmerte sich nicht um den Schaden.

Zeugen helfen der Polizei

Ein Zeuge sah den Unfall genau.

Er machte ein Foto vom Unfallauto.

Dank des Fotos konnte die Polizei ermitteln.

Der Verdacht richtet sich auf einen 90-jährigen Mann.

Der Schaden am Auto beträgt etwa 700 Euro.

Unfallflucht ist keine Kleinigkeit

Unfallflucht heißt: Nach einem Unfall wegfahren.

Ohne die Polizei zu informieren.

Das ist verboten.

Der § 142 im Strafgesetzbuch sagt:

Unfallflucht ist eine Straftat.

Man kann dafür Geldstrafe bekommen.

Oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

Wenn niemand den Unfallfahrer findet,

bleiben die Geschädigten oft auf den Kosten sitzen.

Tipps für Zeugen

Wenn Sie einen Unfall sehen, achten Sie auf:

  • Das Kennzeichen vom Unfallauto
  • Machen Sie ein Foto, wenn Sie können
  • Rufen Sie immer die Polizei

Wichtige Information

Die Polizei Rheinland-Pfalz sagt:

Gutes Verhalten hilft allen.

Ob als Unfallopfer oder als Zeuge.

Bitte melden Sie sich bei der Polizei,

wenn Sie etwas wissen oder helfen können.

Mehr Infos gibt es bei der Polizei Rheinland-Pfalz.

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