90-Jähriger nach Unfallflucht dank Zeuge ermittelt
Verkehrsunfall in Edenkoben: Polizei bittet Zeugen um Hinweise zur Aufklärung eines Schadens von 700 Euro

Am Freitagnachmittag, dem 01.08.2025, kam es im Bereich des Friedensdenkmals in Edenkoben zu einer Verkehrsunfallflucht. Gegen 14:30 Uhr stieß ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer beim rückwärts Ausparken gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto und entfernte sich anschließend vom Unfallort, ohne sich um die Regulierung des Schadens zu kümmern.
Aufmerksame Zeugen leisten wichtigen Beitrag
Ein Zeuge beobachtete den Vorfall und fertigte ein Lichtbild des verursachenden Fahrzeugs an. Auf Basis dieses Hinweises konnte die Polizei erste Ermittlungen anstellen. Inzwischen richtet sich der Tatverdacht gegen einen 90-jährigen Mann.
Der Sachschaden am beschädigten Fahrzeug wird auf circa 700 Euro geschätzt.
Rechtliche Einordnung der Unfallflucht
Die Polizei betont ausdrücklich, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Vielmehr wird dieses Vergehen gemäß als Straftat ähnlich wie Diebstahl oder Körperverletzung verfolgt. Die möglichen Konsequenzen reichen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe.
Infolge einer Unfallflucht bleiben Betroffene oftmals auf den entstandenen Kosten sitzen, falls der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
Wichtige Hinweise für Zeugen
Um Unfallopfern zu helfen, gibt die Polizei folgende Tipps:
Weitere Informationen
Die Polizei Rheinland-Pfalz macht deutlich, wie wichtig das richtige Verhalten im Ernstfall ist – sowohl für Geschädigte als auch für Zeugen. Wer Hinweise hat oder bei einem Unfall helfen kann, sollte nicht zögern, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen und Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Angabe der Quelle frei zur Veröffentlichung.
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