Wählen von Zuhause: So funktioniert die Briefwahl!
Fristen, Rücksendemöglichkeiten und Auszählung – alles, was Sie wissen müssen!

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Die Briefwahl stellt eine zentrale Möglichkeit dar, seine Stimme bei Wahlen abzugeben, ohne persönlich an einem Wahltag in einem Wahllokal erscheinen zu müssen. Um sicherzustellen, dass der Wahlbrief fristgerecht bei der Stabsstelle Wahlen eingeht, sind einige wichtige Termine und Verfahren zu beachten.
Fristen und Vorgehensweisen für die Rücksendung des Wahlbriefes
Für die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefes mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein gibt es mehrere Optionen. Der Wahlbrief muss jedoch unbedingt spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Stabsstelle Wahlen eingehen.
Rücksendung per Post
Wähler haben die Möglichkeit, ihren Wahlbrief per Post zurückzusenden. Um sicherzustellen, dass der Wahlbrief rechtzeitig ankommt, sollten folgende Termine beachtet werden:
Einwurf in städtische Briefkästen
Alternativ kann der Wahlbrief in einen der folgenden städtischen Briefkästen bis zum Wahltag um 18.00 Uhr eingeworfen werden:
Persönliche Abgabe am Wahltag
Für Wähler, die ihren Wahlbrief persönlich am Wahltag abgeben möchten, gibt es die Möglichkeit, dies zu den folgenden Zeiten und Orten zu tun:
Auszählung der Briefwahl
Die Auszählung der Briefwahlstimmen wird in der Sporthalle Oberwerth/EPG Arena, Jupp-Gauchel-Str. 10, 56075 Koblenz, durchgeführt. Diese zentrale Location bietet die Möglichkeit, alle Briefwahlunterlagen effizient und zeitgerecht auszuwerten.
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