Vorsicht bei Kaffeefahrten!
Wie Sie sich vor unseriösen Verkaufsreisen schützen und wo Sie Hilfe finden
Kaffeefahrten, auch als Werbefahrten bekannt, stehen im Fokus des aktuellen Sicherheitstipps des Monats. Diese Tagesausflüge sind meist Busreisen, bei denen neben einem touristischen Programm vor allem Verkaufsveranstaltungen stattfinden. Ziel derartiger Unternehmungen ist es in vielen Fällen, den Teilnehmenden überteuerte oder minderwertige Waren zu verkaufen. Das Ordnungsamt Koblenz und die Initiative „Sicherheit in unserer Stadt“ möchten mit dieser Information insbesondere ältere Menschen vor den Risiken solcher Veranstaltungen warnen und aufklären.
Das Geschäftsmodell der Kaffeefahrten
Die sogenannten Kaffeefahrten tarnen sich häufig als günstige Tagesreisen, bei denen neben einem Ausflugsprogramm und Kaffee weitere Leistungen versprochen werden. Tatsächlich liegt der Schwerpunkt aber meist auf dem Verkauf verschiedenster Produkte – von Kochtöpfen über Elektronikartikel bis hin zu vermeintlichen Heilmitteln. Die eigentliche Reise dient dabei lediglich als Rahmenprogramm.
Millionen Deutsche nehmen an solchen Fahrten teil, wie Schätzungen des ADAC zeigen. Unseriöse Veranstalter locken gezielt mit verlockenden Angeboten und touristischen Aktivitäten. Im Fokus steht dabei: Der Verkauf aus Sicht der Veranstalter – nicht das Wohl der Reisenden.
Die Methoden der Verkäufer
Die Veranstalter, oft erfahrene Geschäftsleute mit hoher Überzeugungskraft, gehen strategisch vor. Sie nutzen Kommunikationsgeschick, um das Vertrauen der Gäste zu gewinnen und angebliche Schnäppchen oder exklusive Waren zu präsentieren. Diese entpuppen sich jedoch häufig als minderwertig oder deutlich überteuert.
Wer ist besonders gefährdet?
Insbesondere ältere Menschen werden häufig zur Zielgruppe dieser Betrugsmasche. Sie verlassen sich oft auf die Versprechen der Verkäufer oder fühlen sich durch das Verkaufspersonal unter Druck gesetzt.
Schutzmaßnahmen – So verhalten Sie sich richtig
Was tun, wenn Sie betroffen sind?
Nach dem Kauf gilt meist ein 14-tägiges Widerrufsrecht, vorausgesetzt, Sie wurden ordnungsgemäß belehrt. Andernfalls kann der Widerruf noch bis ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss erfolgen. Mustervorlagen für den Widerruf bieten die Verbraucherzentralen.
Seit dem 28. Mai 2022 sind bestimmte Produkte, darunter Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder Finanzdienstleistungen, auf Kaffeefahrten verboten. Bei Problemen nach Käufen im EU-Ausland steht das Europäische Verbraucherzentrum beratend zur Seite.
Weitere Informationen und Beratungsstellen
Für die Initiative gibt Martina Kalisch als Sicherheitsberaterin für Seniorinnen und Senioren den aktuellen Tipp.
Kaffeefahrten mögen harmlos erscheinen – doch mit dem richtigen Wissen können insbesondere Seniorinnen und Senioren unseriöse Ausflüge und Verkaufsmaschen erkennen und sich schützen.
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