Sprache wählen

Verkehrsänderungen in Koblenzer Altstadt starten

Poller aktiv ab 10 Uhr, Löhrstraße bis Januar 2026 gesperrt – Anwohner können Zufahrtskarten beantragen

Von Redaktion Koblenz

Die Koblenzer Altstadt steht aufgrund des diesjährigen Sessionsauftaktes und des bevorstehenden Weihnachtsmarktes vor temporären Änderungen in der Verkehrsführung. Die Stadtverwaltung informiert über Anpassungen der Zufahrtsmöglichkeiten und appelliert an die Besonnenheit der Anwohner.

Anpassung der Poller-Anlagen

Am Tag des aktuellen Sessionsauftaktes werden die Betriebszeiten der aufgestellten Poller-Anlagen in der Koblenzer Altstadt vorübergehend modifiziert. Konkret bedeutet dies, dass sämtliche Zufahrtskontrollen in den folgenden Straßen bereits ab 10 Uhr aktiviert werden:

  • Rheinstraße
  • Nagelsgasse
  • Eltzerhofstraße
  • Kornpfortstraße
  • Jörgenstraße
  • Im Paradies
  • Gemüsegasse
  • Florinspfaffengasse
  • Altenhof
  • Altengraben
  • Görresplatz Ost
  • Görresplatz West
  • Die nachmittägliche Andienungszeit, die ansonsten ab 17:30 Uhr besteht, entfällt an diesem Tag vollständig.

    Auswirkungen für Anwohner und Gewerbetreibende

    Anlieger sowie berechtigte Bewohner der Fußgängerzone, die private Stellplätze nutzen oder ihre Betriebe erreichen müssen, können eine spezielle Poller-Chipkarte beantragen. Diese individuelle Zugangsberechtigung erlaubt weiterhin Zufahrt – auch nach den vorgezogenen Sperrzeiten.

    In besonders gelagerten Fällen kann zusätzlich eine individuelle Ausnahmegenehmigung beantragt werden, sofern hierfür ein besonderer Grund vorliegt.

    Sicherheitsmaßnahmen und langanhaltende Sperrungen

    Im Zuge der Umstellungen wird die Löhrstraße von der Pfuhlgasse in Richtung Münzplatz nicht mehr befahrbar sein. Aus Gründen der Veranstaltungssicherheit bleibt diese Einfahrt über den Zeitraum des Weihnachtsmarktes hinaus bis zum 5. Januar 2026 gesperrt.

    Die Stadt empfiehlt allen Betroffenen, ihre Fahrten in die Altstadt auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und Rücksicht auf die besonderen Sicherheitsvorkehrungen zu nehmen.

    Hinweis für Anwohner

    • Die Zufahrt in den Veranstaltungsbereich sollte lediglich bei zwingendem Bedarf erfolgen.
    • Eine Beantragung der Poller-Chipkarte ist bei der Verwaltungsabteilung des Tiefbauamtes möglich.
    • Die aktuellen Änderungen zeigen, wie stark Veranstaltungen und Events auf städtische Abläufe einwirken können. Auch künftige Großveranstaltungen können zu vergleichbaren Einschränkungen führen.

      Eigene Anzeige

      Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

      Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

      Jetzt anfragen

      Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: