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Südallee wird zur Fahrradstraße – Kreuzung gesperrt

Ab 4. August Sperrung an Südallee/Johannes-Müller-Straße mit Umleitungen und geänderten Zufahrtsregelungen

Von Redaktion Koblenz
Südallee wird zur Fahrradstraße – Kreuzung gesperrt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbHBild 1 von 2

Die Umgestaltung der Südallee zur Fahrradstraße nimmt weiter Gestalt an. Ab Montag, 4. August, beginnen die nächsten Bauabschnitte rund um das Kreuzungsgebiet Südallee / Johannes-Müller-Straße. Diese Entwicklungen bringen sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für Radfahrende und Fußgänger Veränderungen mit sich.

Kreuzungssperrung im Süden der Südallee

Mit Beginn der neuen Woche wird die Kreuzung Südallee / Johannes-Müller-Straße vollständig gesperrt. Alle angrenzenden Straßen werden zu Sackgassen — lediglich Fußgänger können weiterhin passieren. Dies ist ein wichtiger Schritt für den Ausbau der Fahrradstraße und erfordert eine Umstellung für Anwohner und Passanten.

Zugänglichkeit von Einrichtungen und Umleitungen

  • Der Haupteingang des Evangelischen Stifts bleibt über Johannes-Müller-Straße und Kurfürstenstraße erreichbar.
  • Vorhandene Taxistände werden aufgrund der Bauarbeiten verlegt.
  • Die Notaufnahme des Evangelischen Stifts ist ab Montag, 4. August, ausschließlich über die Ludwigstraße erreichbar. Für Rettungsfahrzeuge wurde hierfür eine provisorische Ausfahrt eingerichtet.
  • Entfallene Behindertenparkplätze werden durch ersatzweise ausgeschilderte Stellplätze ersetzt.
  • Regelungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer

    Anlieger zwischen Hausnummer 61 erhalten während der Bauarbeiten eine Sonderregelung: Sie können vom Markenbildchenweg aus südlicher Richtung in die Südallee einbiegen und sie über die Mittelachse wieder verlassen.

    Ein wichtiger Punkt betrifft die Rizzastraße: Sie wird nach Abschluss bestimmter Bauarbeiten — insbesondere nach der Beschichtung des mittleren Fußgängerbereichs, die witterungsabhängig ist — wieder für den Verkehr freigegeben. Danach gilt erneut die ursprüngliche Einbahnstraßenregelung.

    Vorfahrt und Verkehrsführung in der Rizzastraße

    Mit Wiedereröffnung der Rizzastraße ändert sich auch die Vorfahrtsregelung: An der Kreuzung muss künftig Vorfahrt gewährt werden. Für Radfahrende entsteht so eine durchgehende Verbindung vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Roonstraße.

    • Für Autofahrer ist das Einbiegen in die Rizzastraße aus südlicher Richtung künftig nicht mehr erlaubt.
    • Anlieger können hingegen die Südallee am Max-von-Laue-Gymnasium wieder anfahren.
    • Die fortlaufenden Baumaßnahmen sind ein weiteres Zeichen für die Umgestaltung der Innenstadt zu einer fahrradfreundlichen Zone. Die Verwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für temporäre Einschränkungen und empfiehlt, die ausgeschilderten Umleitungen zu beachten.

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