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Kilianstraße in Koblenz vier Tage gesperrt

Telekom-Arbeiten führen vom 18. bis 21. November zu Umleitungen für Verkehr und Buslinie 27

Von Redaktion Koblenz
Kilianstraße in Koblenz vier Tage gesperrt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Die Kilianstraße im Koblenzer Stadtteil Rübenach wird ab Dienstag, 18. November, bis voraussichtlich Freitag, 21. November, im Bereich der Hausnummern 1-3 vollständig gesperrt. Ursache der Sperrung sind notwendige Arbeiten zur Behebung von Störungen im Telekommunikationsnetz. Für den Zeitraum der Bauarbeiten wird eine entsprechende Umleitung vor Ort ausgeschildert, um den Verkehrsfluss sicherzustellen.

Umleitung und Auswirkungen auf den ÖPNV

Die Sperrung betrifft nicht nur den Individualverkehr, sondern auch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Koblenzer Verkehrsbetriebe (KoVeB) informieren darüber, dass insbesondere die Linie 27 eine angepasste Routenführung erhält, um die Erreichbarkeit der betroffenen Stadtteile aufrechtzuerhalten.

  • Nach der Haltestelle „Im Rübenacher Gesetz“ erfolgt eine Umleitung über die Kruppstraße und Aachener Straße zur Haltestelle „Kilianstraße“ Steig B, anschließend fährt die Linie weiter zur Endhaltestelle.
  • Der Rückweg verläuft über die Haltestelle „Kilianstraße“ Steig A und dann über die Kruppstraße zurück zur Haltestelle „Im Rübenacher Gesetz“, ab der dann die reguläre Linienführung wieder aufgenommen wird.
  • Die Steige C und D an der Haltestelle „Kilianstraße“ werden während des Sperrungszeitraums nicht bedient.
  • Verkehrshinweise für Anwohner und Pendler

    Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die ausgeschilderten Umleitungen zu beachten und gegebenenfalls mehr Zeit für ihre Fahrten einzuplanen. Die KoVeB empfiehlt den Fahrgästen der Linie 27, sich frühzeitig über die Änderungen zu informieren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

    Weitere Informationen

    Eine Ankündigung über die Aufhebung der Sperrung sowie Informationen über den Abschluss der Telekommunikationsarbeiten wird nach Beendigung der Baumaßnahmen erfolgen. Bis dahin bleibt die beschriebene Verkehrsführung verbindlich.

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