Grundsteuer in Koblenz: Verzögerungen durch Softwareumstellung
Neue Bescheide ab 2026 fehlen – Stadt bietet freiwillige Übernahmeerklärungen als Zwischenlösung an
Die Stadt Koblenz informiert aktuell über Verzögerungen bei der Fortschreibung der Grundsteuermessbescheide. Eine noch nicht abgeschlossene Softwareumstellung im Bereich der Finanzbehörden betrifft nicht nur Koblenz, sondern auch zahlreiche andere Kommunen deutschlandweit.
Hintergrund: Softwareumstellung bremst Fortschreibung
Wegen der laufenden technischen Umstellungen können die Finanzämter die Grundsteuermessbescheide für Zeiträume ab dem 1. Januar 2026 bislang nicht ausstellen. Die Folge: Die Stadt Koblenz ist derzeit nicht in der Lage, die Grundsteuer sowie weitere Gebühren auf neue Eigentümerinnen und Eigentümer umzumelden, wenn Immobilien im Jahr 2025 verkauft oder gekauft werden.
Die Stadt ist auf den offiziellen Grundsteuermessbescheid als Grundlage für die Ummeldung angewiesen, doch dieser bleibt derzeit aus.
Zusatzservice: Übernahmeerklärung für Grundsteuer und Gebühren
Um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern dennoch einen reibungslosen Eigentumswechsel zu ermöglichen, bietet die Stadt Koblenz einen Zusatzservice an. Käuferinnen und Käufer von Immobilien können mit sogenannten Übernahmeerklärungen bereits vor Eingang der offiziellen Bescheide die Grundsteuer und Gebühren ab dem 1. Januar 2026 eigenständig umstellen lassen.
Formulare für Übernahmeerklärunghttps://koblenz.de/grundbesitzabgaben
Wie geht es weiter?
Die Stadtverwaltung Koblenz empfiehlt allen neuen Eigentümerinnen und Eigentümern, das Angebot der Übernahmeerklärung zu nutzen, um Verzögerungen bei der korrekten Abrechnung der Grundsteuer zu vermeiden.
Wann die technische Umstellung bei den Finanzbehörden abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht bekannt.
Weitere Entwicklungen und Hinweise zum Umgang mit der aktuellen Situation werden von der Stadt Koblenz regelmäßig kommuniziert.
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