Sprache wählen

Wahlhelfer für Bad Kreuznach gesucht!

Unterstützen Sie am 22. März bei der Landtags- und Ortsvorsteherwahl – jetzt online bewerben

Am Sonntag, den 22. März, steht in Bad Kreuznach die Landtagswahl an. Zeitgleich wählt der Stadtteil Winzenheim eine neue Ortsvorsteherin oder einen neuen Ortsvorsteher. Im Vorfeld der Wahl sucht die Stadt noch engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen der Kernstadt unterstützen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dringend gesucht

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Wahl am 22. März zu garantieren, ist die Stadt Bad Kreuznach auf freiwillige Wahlhelfer angewiesen. Wer sich engagieren möchte, muss:

  • deutscher Staatsbürger sein,
  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnen.
  • Die Aufgabe umfasst die Betreuung des Wahllokals, das Auszählen der Stimmen sowie die Ermittlung des Ergebnisses und erfolgt in zwei Schichten: von 8 bis 13 Uhr und ab 18 Uhr.

    Was erwartet die Wahlhelfer?

    Als Dankeschön für ihr Engagement erhalten Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro. Die Tätigkeit ist besonders wichtig für den demokratischen Prozess: Sie ermöglicht Transparenz, Fairness und eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.

    Oberbürgermeister Emanuel Letz betont die besondere Bedeutung dieser Aufgabe: „Für Ihre Bereitschaft, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen, danke ich Ihnen vielmals.“

    Bewerbung und weitere Informationen

    Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über einen digital ausfüllbaren Bewerbungsbogen online bewerben. Fragen rund um die Tätigkeit beantwortet das Wahlamt der Stadt Bad Kreuznach gerne.

    Bewerbungsbogen Wahlhelfer

    Online ausfüllbar auf der Stadthomepage

    https://www.bad-kreuznach.de/verwaltung/wahlen/

    title="Wahlamt Stadt Bad Kreuznach"

    subtitle="Fragen zur Wahlhelfertätigkeit"

    />

    Weitere Highlights des Wahltags

    • Landtagswahl am 22. März
    • Parallel: Wahl des neuen Ortsvorstehers oder der Ortsvorsteherin in Winzenheim
    • Zwei Schichten für Wahlhelfer (8–13 Uhr und ab 18 Uhr)
    • Voraussetzungen: Wahlberechtigung, mindestens 18 Jahre alt, seit mindestens 3 Monaten wohnhaft in Rheinland-Pfalz
    • Mit dem Einsatz freiwilliger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird ein wichtiger Beitrag zur Demokratie geleistet. Die Stadt Bad Kreuznach freut sich über jede Unterstützung, damit die Wahl auch in diesem Jahr transparent und effizient ablaufen kann.

      Eigene Anzeige

      Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

      Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

      Jetzt anfragen

      Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: