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Puricelli-Kapelle: Vom Ruin zur Ruhestätte

In Bad Kreuznach wird die historische Kapelle nach 25 Jahren wieder als Begräbnisstätte eröffnet – ein Erbbaurecht für die Zukunft.

Puricelli-Kapelle: Wiederbelebung als Begräbnisstätte

Die unter Denkmalschutz stehende Puricelli-Kapelle auf dem Hauptfriedhof Bad Kreuznach wird künftig wieder als Begräbnisstätte genutzt. Interessierte Einzelpersonen oder Interessensgemeinschaften haben die Möglichkeit, die Kapelle im Rahmen eines Erbbaurechts über 99 Jahre zu übernehmen.

Details zum Erbbaurecht

  • Jährlicher Erbbauzins: 1 Euro
  • Exklusives Nutzungsrecht für die Kapelle
  • Sechs Sargplätze für Sarg- und Urnenbestattungen
  • Verpflichtung zur denkmalgerechten Instandhaltung und Pflege der Außenanlagen
  • Hintergrund

    Die Kapelle wurde 1894 von der Familie Puricelli im gotischen Stil errichtet und bis 1998 als Begräbnisstätte genutzt. Nach der Aufhebung des Nutzungsrechts Ende 2019 ging das Gebäude in den Besitz des Friedhofs der Stadt über. Mit der Vergabe des Erbbaurechts erhält die Kapelle eine neue würdige Nutzung.

    Kontakt und weitere Informationen

    Bei Interesse an der Nutzung der Puricelli-Kapelle oder für weitere Informationen steht die städtische Friedhofsverwaltung zur Verfügung:

    Hauptfriedhof Bad Kreuznach,

    Mannheimer Straße 249,

    Telefon: 0671/888 091 0050,

    E-Mail: [email protected]

    Über die Vergabe des Erbbaurechts entscheidet der Werkausschuss des Friedhofs nach Prüfung der eingereichten Bewerbungen und Konzepte. Wir freuen uns über Ihre Publikation dieser Informationen!

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