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Verbotenes Messer im Auto entdeckt

61-Jähriger in Edesheim bei Kontrolle mit 18 cm Klinge erwischt – Anzeige und Meldung an Waffenbehörde

Von Redaktion

Am 29. Dezember 2025 wurde in Edesheim ein 61-jähriger Autofahrer von der Polizei einer Kontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle auf der Staatsstraße entdeckten die Beamten im Seitenfach der Fahrertür ein Messer mit einer feststehenden Klinge von 18 Zentimetern Länge.

Verstoß gegen das Waffengesetz festgestellt

Die Polizei stellte fest, dass das Mitführen eines Messers dieser Art in Deutschland nicht gestattet ist. Gemäß den geltenden Bestimmungen des Waffengesetzes ist es verboten, feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 Zentimetern außerhalb bestimmter Ausnahmen bei sich zu führen.

Folgen für den Fahrer

Aufgrund dieses Verstoßes wurde gegen den Fahrer Anzeige erstattet. Darüber hinaus wurde auch die zuständige Waffenbehörde über den Vorfall informiert. Die Behörden übernehmen nun die weitere Prüfung und das Vorgehen in diesem Fall.

Regelungen zu Messern im Straßenverkehr

  • Das Führen von feststehenden Messern mit Klingenlänge über 12 Zentimetern ist grundsätzlich verboten.
  • Auch einhändig feststellbare Klappmesser (Einhandmesser) dürfen nicht ohne berechtigtes Interesse mitgeführt werden.
  • Verstöße können Anzeigen und weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Angabe der Quelle zur Veröffentlichung freigegeben. Weitere Details zum Ablauf des Verfahrens sind derzeit nicht veröffentlicht.

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