Radfahrer mit über 2 Promille in Wörth gestoppt
Polizei leitet Strafverfahren ein – Alkohol am Steuer führt auch beim Fahrrad zu Konsequenzen
Am Samstagabend führte die Polizei in Wörth am Rhein eine routinemäßige Verkehrskontrolle durch, bei der ein etwa 40-jähriger Radfahrer angehalten wurde. Die Beamten stellten schnell fest, dass von dem Mann ein deutlicher Alkoholgeruch ausging.
Ergebnisse der Kontrolle und weitere Maßnahmen
Im Rahmen der Kontrolle wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Das Ergebnis: Der Atemalkoholwert lag bei 2,03 Promille. Diese Feststellung hatte unmittelbare Konsequenzen für den Fahrer.
Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Zusätzlich wurde dem Radfahrer eine Blutprobe entnommen, um den genauen Alkoholgehalt festzustellen und als Beweismittel zu sichern.
Rechtliche Folgen bei Alkohol am Steuer
Die Fahrt unter erheblichem Alkoholeinfluss stellt nicht nur beim Autofahren, sondern auch beim Radfahren eine Straftat dar. Bereits ab 1,6 Promille kann dies für Radfahrer strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Neben dem eingeleiteten Strafverfahren drohen dem Radfahrer möglicherweise weitere Konsequenzen, wie zum Beispiel der Verlust der Fahrerlaubnis oder eine Geldstrafe. Der Vorfall zeigt, dass Verkehrskontrollen auch für Radfahrer von Bedeutung sind und Alkohol am Steuer unabhängig vom Fahrzeugtyp streng geahndet wird.
Weitere Hinweise
Die Polizei Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass ihre Pressemeldungen bei Nennung der Quelle frei veröffentlicht werden dürfen.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.