Nächtliche Lkw-Kontrolle auf der B10: Zwei Fahrer ohne Genehmigung
Polizei Landau überprüft Fahrverbot zwischen 22 und 6 Uhr – Schutz der Anwohner im Fokus
In der Nacht zum 20. Januar 2026 führte die Polizeidirektion Landau eine gezielte Verkehrsüberwachung auf der Bundesstraße B10 bei Landau-Nord durch. Schwerpunkt der Kontrolle war die Einhaltung des nächtlichen Lkw-Fahrverbots, das auf dieser Strecke zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelastung gilt.
Kontrolle von Sattelzügen auf der B10
Im Zeitraum zwischen 00:00 und 01:00 Uhr wurden insgesamt vier Sattelzüge von den Polizeikräften angehalten und kontrolliert. Zwei der Fahrer konnten dabei keine gültige Ausnahmegenehmigung für das Befahren der B10 in den Nachtstunden vorzeigen. Beide Fahrer wurden zu einer Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 100 Euro verpflichtet.
Regelungen zum Fahrverbot
Die Bundesstraße B10, insbesondere im Bereich bei Pirmasens, unterliegt zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr einem Fahrverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen.
Ausnahmen gelten für Anlieger sowie den Lieferverkehr der angrenzenden Kommunen und Kreise. Dennoch wird die Strecke häufig von Schwerlastverkehr genutzt, um die etwa 45 Kilometer längere Umleitungsstrecke über die Autobahn A6 zu vermeiden und somit Zeit und Kosten zu sparen.
Hintergrund: Lärmschutz und Verkehrslenkung
Das nächtliche Fahrverbot dient vorrangig dem Schutz der Anwohner vor den gesundheitlichen Belastungen durch Verkehrslärm. Die Polizei überwacht mit Schwerpunktkontrollen die Einhaltung dieser Regelungen. Verstöße werden konsequent mit Bußgeldern oder Sicherheitsleistungen geahndet.
Weitere Informationen
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz können unter Nennung der Quelle frei veröffentlicht werden. Hinweise und aktuelle Informationen sind regelmäßig über die offiziellen Kanäle der Polizeidirektion Landau abrufbar.
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