Nachtfahrverbot auf der B10: Polizei zieht Bilanz
Zwei Lkw ohne Genehmigung bei Kontrollen in Landau zurückgewiesen – Ordnungswidrigkeiten eingeleitet
In den frühen Morgenstunden des 29. Januar 2026 führte die Polizeidirektion Landau auf der B10 bei Landau gezielte Kontrollen des Nachtfahrverbots durch. Zwischen Mitternacht und 04:47 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte insgesamt fünf Fahrzeuge, um die Einhaltung der geltenden Regelungen für Lastkraftwagen sicherzustellen.
Ergebnisse der Verkehrskontrollen
Von den fünf geprüften Fahrzeugen konnten drei eine gültige Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Strecke nachweisen. Diese durften ihre Fahrt fortsetzen. Zwei weitere LKW waren unberechtigt unterwegs: Sie mussten den Kontrollbereich verlassen und zurückgeschickt werden. Gegen die Fahrer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Hintergrund: Nachtfahrverbot zum Schutz der Anwohner
Auf der B10 zwischen Pirmasens und Landau gilt zum Schutz der Anwohner vor nächtlichem Lärm ein Fahrverbot für LKW ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht in der Zeit zwischen 22:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anlieger und der Lieferverkehr, der für die angrenzenden Kommunen und Kreise notwendig ist.
Mit gezielten Überwachungsmaßnahmen möchte die Polizeidirektion Landau sicherstellen, dass die nächtlichen Fahrverbote eingehalten werden. Diese regelmäßigen Kontrollen sollen sowohl die Lebensqualität der Anwohnenden schützen als auch die Einhaltung von Verkehrsregeln gewährleisten.
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