Nachtfahrverbot auf B10: Polizei greift durch
Kontrollen bei Landau stoppen Lkw ohne Genehmigung – Schutz der Anwohner vor nächtlichem Lärm
In den frühen Morgenstunden des 19. Januar 2026 führte die Polizeidirektion Landau eine gezielte Kontrolle auf der Bundesstraße 10 (B10) in Höhe Landau-Godramstein durch. Im Fokus stand das Nachtfahrverbot für schwere Lkw, das auf diesem Streckenabschnitt zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr zum Schutz der Anwohner vor Lärm gilt.
Verstoß gegen das Nachtfahrverbot festgestellt
Gegen 01:30 Uhr wurde ein Sattelzug angehalten, dessen Fahrer keine Ausnahmegenehmigung für die Nachtfahrt vorweisen konnte. Die Polizei ahndete den Verstoß: Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Euro entrichten und die Strecke in Richtung Autobahn verlassen.
Ziel der nächtlichen Kontrollen ist es, den Durchgangsverkehr von schwerem Lkw-Verkehr effektiv zu reduzieren und die Einhaltung des Nachtfahrverbots sicherzustellen.
Regelungen zum Nachtfahrverbot auf der B10
Hintergrund: Schwerverkehr auf Ausweichrouten
Trotz des Verbots nutzen viele Lastwagenfahrer die B10 nachts als Abkürzung, um einen etwa 45 Kilometer langen Umweg über die Autobahn A6 zu vermeiden. Diese Praxis spart Zeit und Transportkosten, führt jedoch zu einer höheren Lärmbelastung für die Anwohner entlang der Strecke.
Die Polizeidirektion Landau setzt mit gezielten Verkehrskontrollen ein Zeichen gegen das unerlaubte Befahren der Strecke und betont die Wichtigkeit der Nachtruhe für die betroffenen Gemeinden.
Weitere Informationen zu aktuellen Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Angabe der Quelle frei nutzbar.
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