Mit über 2 Promille auf dem Fahrrad gestoppt
Haßloch: Polizei verhindert gefährliche Weiterfahrt – rechtliche Konsequenzen folgen
Ein 27-jähriger Fahrradfahrer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis erregte in den frühen Morgenstunden des 22. November 2025 Aufmerksamkeit: Gegen 02:45 Uhr war er der Polizei in der Forstgasse in Haßloch durch eine auffällige Schlangenlinienfahrt über nahezu die gesamte Straßenbreite aufgefallen. Die eingesetzte Funkstreife der Polizei Haßloch stoppte den Mann daraufhin und führte eine Verkehrskontrolle durch.
Ursachen und Feststellung der Fahruntüchtigkeit
Bereits beim Anhalten des Radfahrers stellte die Polizei deutliche Anzeichen von Unsicherheit fest. Zusätzlich bemerkten die Beamten starken Alkoholgeruch. Die Vermutung bestätigte sich durch einen freiwilligen Atemalkoholtest: Dieser ergab einen Wert von über 2 Promille und damit eine absolute Fahruntüchtigkeit.
Maßnahmen der Polizei vor Ort
Die Weiterfahrt wurde dem 27-Jährigen noch an Ort und Stelle untersagt. Außerdem entnahm die Polizei eine Blutprobe, um den genauen Alkoholwert zu bestimmen. Damit ist eine beweissichere Feststellung des Alkoholkonsums gewährleistet.
Rechtliche Konsequenzen für den Radfahrer
Der aus dem Rhein-Pfalz-Kreis stammende Mann muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. Die Polizei informierte zudem die zuständige Führerscheinstelle. Diese prüft nun, ob weitere Maßnahmen wie beispielsweise ein Entzug der Fahrerlaubnis zu ergreifen sind.
Hintergrund: Alkohol im Straßenverkehr
Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung von Alkoholgrenzen im Straßenverkehr – auch für Fahrradfahrer. Bereits bei geringeren Promillewerten kann die Fahrtüchtigkeit erheblich eingeschränkt sein, was zu gefährlichen Situationen führt. Polizei und Behörden weisen regelmäßig darauf hin, dass verantwortungsbewusstes Verhalten und der Verzicht auf Alkohol am Steuer zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen.
Original-Content von: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, übermittelt durch news aktuell.
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