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Lkw-Fahrer ohne Ausnahmegenehmigung gestoppt

A65 bei Edesheim: Polizei verhängt Bußgelder und Sicherheitsleistungen wegen Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Von Redaktion

Am Sonntag, dem 2. November 2025, wurden auf der Autobahn A65 bei Edesheim zwei Lkw-Fahrer aus dem benachbarten Ausland einer Kontrolle unterzogen. Der Hintergrund: An Sonn- und Feiertagen gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen in Deutschland ein Fahrverbot zwischen 0 und 22 Uhr, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Kontrolle auf der A65:

Die beiden Fahrer wurden gegen 11 Uhr von der Polizei angehalten. Bei der anschließenden Kontrolle konnten sie keine Bescheinigung vorlegen, die eine Ausnahme vom bestehenden Fahrverbot bestätigt hätte. Aufgrund dessen waren sie verpflichtet, ihre Fahrzeuge auf der nächstgelegenen Tank- und Rastanlage abzustellen. Erst nach 22 Uhr durften sie ihre Fahrt fortsetzen.

Sicherheitsleistung als Instrument der Strafverfolgung

Zusätzlich wurde den Fahrern eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro auferlegt. Dieses Vorgehen hat das Ziel, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch auch bei ausländischen Personen wirksam abzusichern. Die Einziehung der Sicherheitsleistung ist bei Verkehrsverstößen durch ausländische Fahrer eine gängige Praxis in Deutschland.

Regelungen zum Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

  • Gilt für Lkw über 7,5 Tonnen
  • Zeitraum: 0 bis 22 Uhr an Sonn- und Feiertagen
  • Nur mit Ausnahmegenehmigung dürfen Fahrten erfolgen
  • Die Polizei Rheinland-Pfalz appelliert an alle Lkw-Fahrer, die geltenden Vorschriften einzuhalten und sich im Vorfeld über mögliche Ausnahmen zu informieren. Verstöße werden konsequent geahndet, um die Verkehrssicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen sicherzustellen.

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