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LKW-Fahrer bei Nachtfahrverbot erwischt

Kontrolle auf B10 bei Landau führt zu Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Nachtfahrverbot

Von Redaktion

In der Nacht vom 28. auf den 29. September 2025 kontrollierte die Polizei auf der B10 bei Landau einen LKW mit ausländischer Zulassung. Die Kontrolle erfolgte gegen 02:15 Uhr im Rahmen der Überwachung des geltenden Nachtfahrverbots für schwere Lastkraftwagen.

Details zur Verkehrskontrolle

Das Nachtfahrverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr betrifft alle LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Der kontrollierte 46-jährige Fahrer konnte keine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorlegen. Zudem entsprach weder der Be- noch der Entladeort den Bedingungen einer zulässigen Ausnahme des Nachtfahrverbots.

Konsequenzen und rechtlicher Rahmen

Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da die Voraussetzungen für eine Fahrt während des Nachtfahrverbots nicht erfüllt waren. Da der Fahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro hinterlegen. Dies ist eine gängige Praxis, um den staatlichen Strafverfolgungsanspruch gegenüber ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.

Hintergrund: Nachtfahrverbote auf Bundesstraßen

Das bestehende Nachtfahrverbot auf der B10 ist darauf ausgelegt, Anwohner in der Region Landau und entlang der Strecke vor Lärm und Emissionen durch den Schwerlastverkehr zu schützen. Ausnahmegenehmigungen werden nur erteilt, wenn nachvollziehbare Gründe wie zeitkritische Lieferungen oder besondere Widrigkeiten vorliegen.

Die Polizei kündigte an, auch weiterhin gezielte Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorschriften und den Schutz der betroffenen Bevölkerung sicherzustellen.

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