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Illegales Martinshorn im Auto entdeckt

Polizei stoppt 68-Jährigen in Grünstadt – Betriebserlaubnis erloschen, Bußgeldverfahren eingeleitet

Von Redaktion

Am Donnerstagnachmittag, den 07.08.2025, wurde in der Otto-Fliesen-Straße in Grünstadt ein 68-jähriger Autofahrer bei einer Geschwindigkeitskontrolle von der Polizei gestoppt. Der Anlass der Kontrolle war ein Geschwindigkeitsverstoß des Mannes. Im Rahmen der Überprüfung entdeckten die eingesetzten Beamten jedoch eine weitere, schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Fahrzeug des Fahrers.

Unzulässige Technik im Auto entdeckt

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fiel den Polizisten eine unerlaubte Handmikrofon-Installation auf. Diese war so konzipiert, dass verschiedene Töne – darunter auch das Martinshorn – abgespielt werden konnten. Diese technische Modifikation wurde ohne Genehmigung vorgenommen und ist im Straßenverkehr nicht zulässig.

Rechtslage und Konsequenzen für den Fahrer

Gegen den 68-jährigen Autofahrer wird nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Grund dafür ist zum einen das Erlöschen der Betriebserlaubnis, das durch die unzulässige technische Veränderung am Fahrzeug ausgelöst wurde. Zum anderen wurde gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit verstoßen. Die Polizei forderte den Fahrer zudem auf, die Handmikrofon-Installation zurückzubauen und das Auto wieder in den Originalzustand zu versetzen. Andernfalls droht die Stilllegung des Pkw.

Der Einsatz von Signalhörnern wie dem Martinshorn sowie Blaulicht ist in Deutschland ausschließlich Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorbehalten, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind. Die unbefugte Nutzung solcher Warn- und Signaltöne stellt eine Straftat dar und wird entsprechend verfolgt.

Reaktion und Präventionshinweis

Die Polizeiinspektion Grünstadt verweist darauf, dass derartige technische Manipulationen erhebliche Risiken im Straßenverkehr bergen und nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Autofahrer sind daher angehalten, jegliche Veränderungen am Fahrzeug zuvor genehmigen zu lassen und sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

title="Polizeiinspektion Grünstadt"

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Weitere Informationen und Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz können unter Nennung der Quelle veröffentlicht werden.

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