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Haftbefehl bei Identitätsprüfung entdeckt

52-Jährige in Landau festgenommen – zusätzlich Verstoß gegen Waffengesetz durch verbotenes Pfefferspray

Von Redaktion

Am 6. November 2025 suchte eine 52-jährige Frau die Polizeidirektion Landau auf, um eine Anzeige zu erstatten. Im Zuge der routinemäßigen Überprüfung ihrer Personalien ergab sich dabei eine unerwartete Wendung.

Feststellung eines Haftbefehls

Während der Identitätsfeststellung stellten die Beamten fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl bestand. Da sie den geforderten Geldbetrag nicht begleichen konnte, wurde sie nach Abschluss des Anzeigevorgangs in eine Justizvollzugsanstalt überführt.

Verstoß gegen das Waffengesetz

Weiterhin wurde bei der Frau ein verbotenes Pfefferspray gefunden. Das Mitführen des verbotenen Gegenstandes stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Aus diesem Grund muss sie sich nun zusätzlich in einem separaten Strafverfahren verantworten.

Polizeiliches Vorgehen und weitere Konsequenzen

Die Polizeidirektion Landau hat damit gleich mehrere rechtliche Schritte in die Wege geleitet. Neben der Vollstreckung des Haftbefehls steht nun auch ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Die weitere Vorgehensweise obliegt nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen den Justizbehörden.

Dieser Vorfall zeigt exemplarisch, wie bei routinemäßigen Vorgängen mitunter bedeutende strafrechtliche Konsequenzen ausgelöst werden können.

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