E-Scooter ohne Versicherung: Strafanzeige in Bellheim
Polizei erinnert an Pflicht zur Haftpflichtversicherung und Kennzeichenpflicht ab März

In Bellheim wurde am Dienstagnachmittag, den 05.08.2025, gegen 16:15 Uhr, ein 23-jähriger E-Scooter-Fahrer in der Hauptstraße von der Polizei kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug über keinen gültigen Versicherungsschutz verfügte. Die Polizei leitete daraufhin eine Strafanzeige gegen den jungen Mann ein.
Versicherungspflicht für E-Scooter
Die Polizei betont die Bedeutung eines gültigen Versicherungskennzeichens für E-Scooter. Die Verwendung eines Fahrzeugs ohne oder mit ungültigem Versicherungskennzeichen ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat. Besonders wichtig: Ab dem 1. März eines jeden Jahres muss ein neues Versicherungskennzeichen mit der aktuellen Jahresfarbe am Fahrzeug angebracht sein.
Tipps für E-Scooter-Nutzer
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Die Polizei appelliert an alle E-Scooter-Fahrer, die geltenden Versicherungsregeln einzuhalten. Verstöße können nicht nur zu Anzeigen führen, sondern auch im Falle eines Unfalls schwerwiegende finanzielle Folgen haben.
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