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E-Scooter-Fahrer ohne Versicherung gestoppt

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Mann ohne gültige Versicherung auf E-Scooter gestoppt
Am 2. Juli 2025 stoppte die Polizei in Bad Dürkheim einen Mann.
Er war 32 Jahre alt.
Er fuhr mit seinem E-Scooter auf der Philipp-Fauth-Straße.
Die Polizei schaute sich das Fahrzeug genauer an.
Am E-Scooter war ein blaues Versicherungskennzeichen.
Das Kennzeichen zeigt, ob eine Versicherung besteht.
Keine gültige Versicherung gefunden
Die Polizei prüfte das Kennzeichen und die Fahrzeugnummer.
Sie fand heraus: Es gab keine gültige Versicherung.
Daraufhin durfte der Mann nicht weiterfahren.
Das Pflichtversicherungsgesetz sagt:
- Fahrzeughalter müssen eine Haftpflichtversicherung haben.
- Das gilt auch für E-Scooter.
- Wer keine Versicherung hat, bekommt Probleme mit dem Gesetz.
Strafverfahren gegen den Fahrer
Die Polizei begann ein Strafverfahren gegen den Mann.
Er verstieß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Das kann Geldstrafen und andere Strafen bedeuten.
Wichtig für alle Verkehrsteilnehmer
Sie sollten wissen:
- Ein Fahrzeug ohne Versicherung ist verboten.
- Auch E-Scooter brauchen eine Versicherung.
- Ohne Versicherung sind Sie bei Unfällen in Gefahr.
- Sie könnten hohe Kosten selbst zahlen müssen.
Die Polizei Rheinland-Pfalz erinnert regelmäßig daran.
Sie macht Kontrollen für Ihre Sicherheit.
Bitte achten Sie immer auf eine gültige Versicherung.
Neue Informationen der Polizei finden Sie regelmäßig online.