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Alkoholkontrolle auf Kreisstraße 15: Fahrer mit 1,37 Promille erwischt

29-Jähriger aus Karlsruhe verliert Führerschein – Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet

Von Redaktion

Am Abend des 4. Oktober 2025 kontrollierte eine Streife der Polizei Bad Bergzabern einen Pkw-Fahrer auf der Kreisstraße 15 zwischen Dierbach und Wörth-Schaidt. Die Kontrolle führte zu einem weiteren Fall von Trunkenheit im Straßenverkehr.

Verlauf der Verkehrskontrolle

Gegenstand der Kontrolle war ein 29-jähriger Mann aus Karlsruhe. Bereits beim Gespräch stellten die eingesetzten Polizeibeamten deutlichen Atemalkoholgeruch fest. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest bestätigte den Verdacht: Der gemessene Wert betrug 1,37 Promille.

Polizeiliche Maßnahmen

  • Entnahme einer Blutprobe zur weiteren Beweissicherung
  • Sicherstellung des Führerscheins
  • Einleitung eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr
  • Rechtliche Folgen

    Das festgestellte Promillemaß liegt deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille, ab dem eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Bei Überschreiten von 1,1 Promille gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. In diesem Fall wurde ein Strafverfahren eingeleitet, wie es das Gesetz bei Trunkenheit im Verkehr vorsieht.

    Konsequenzen für den Fahrer

    Der betroffene Fahrer muss nun mit einer längeren Führerscheinsperre und weiteren strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Die abschließende Beurteilung erfolgt im Zuge des eingeleiteten Strafverfahrens.

    Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr hin und appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, kein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss zu führen.

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