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Alkohol am Steuer: 49-Jähriger in Grünstadt gestoppt

Mit 2,07 Promille und ohne Fahrerlaubnis bei Kontrolle erwischt – Strafverfahren eingeleitet

Von Redaktion

Am Freitagabend kontrollierte die Polizei in der Bitzenstraße in Grünstadt einen 49-jährigen Autofahrer. Im Rahmen dieser routinemäßigen Verkehrskontrolle fiel den Beamten deutlicher Alkoholgeruch beim Fahrer auf.

Feststellung erhöhter Alkoholwert und fehlender Fahrerlaubnis

Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 2,07 Promille. Dies überschreitet den gesetzlichen Grenzwert deutlich und weist auf eine erhebliche Alkoholisierung hin.

Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer aktuell keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Für ihn bestand eine Sperre zur Erteilung einer solchen Erlaubnis. Damit war der Mann nicht berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Weitere Maßnahmen durch die Polizei

Zur genaueren Bestimmung der Blutalkoholkonzentration wurde dem Mann auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den 49-Jährigen ein.

Rechtliche Konsequenzen

Das Fahren unter Alkoholeinfluss sowie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sind Straftaten, die empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Neben Geld- und Freiheitsstrafen drohen oftmals auch längere Fahrverbote.

Die Pressemitteilung wurde von der Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße herausgegeben und zur weiteren Veröffentlichung freigegeben.

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