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2,4 Promille nach Auffahrunfall in Landau

In der Horststraße prallt ein Fahrer auf ein stehendes Auto – zwei Verletzte und rund 10.000 Euro Schaden

Von Redaktion
2,4 Promille nach Auffahrunfall in Landau
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

In der Horststraße in Landau hat sich am Samstag, den 02.05.2026, gegen 16:30 Uhr ein Auffahrunfall ereignet, bei dem nach Polizeiangaben Alkohol eine Rolle gespielt hat. Nach Angaben der Polizeidirektion Landau fuhr ein 37-jähriger polnischer Staatsangehöriger bei stockendem Verkehr auf einen vorausfahrenden, zu diesem Zeitpunkt stehenden PKW auf.

Polizei stellt Alkoholgeruch fest

Die hinzugerufenen Polizeibeamten konnten beim Unfallverursacher Atemalkohol feststellen. Der Test ergab einen Wert von 2,4 Promille. Nach der Mitteilung war der ungenügende Sicherheitsabstand vermutlich nicht die alleinige Ursache für den Zusammenstoß.

Bei dem Verkehrsunfall wurden zwei Personen leicht verletzt. Der Sachschaden wird auf ca. 10.000 EUR geschätzt. Für den polnischen Fahrzeugführer könnte das Ereignis weitere Konsequenzen haben: Ihm droht nach Angaben der Mitteilung ein längeres Fahrverbot in Deutschland.

Strafverfahren eingeleitet

Im Zusammenhang mit dem Unfall wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Damit hat der Vorfall nicht nur verkehrsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen.

Die Polizei verweist mit dem Fall auf die möglichen Risiken von Alkohol am Steuer und auf die Folgen, die selbst bei einem Unfall mit vergleichsweise geringer Dynamik entstehen können. Im vorliegenden Fall blieb es bei leichten Verletzungen, dennoch entstand ein erheblicher Sachschaden.

Einordnung des Vorfalls

  • Ort: Horststraße, Landau
  • Zeit: Samstag, 02.05.2026, gegen 16:30 Uhr
  • Beteiligter: 37-jähriger polnischer Staatsangehöriger
  • Alkoholwert: 2,4 Promille
  • Verletzte: zwei Personen leicht verletzt
  • Sachschaden: ca. 10.000 EUR
  • Die Mitteilung der Polizeidirektion Landau macht deutlich, dass bereits ein einzelner Auffahrunfall weitreichende Folgen haben kann. Neben den unmittelbaren Verletzungen und dem materiellen Schaden stehen nun auch mögliche fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen und ein Strafverfahren im Raum.

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