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Betreff: PM: Grundsteuerreform sorgt voraussichtlich für höhere Besteuerung von Wohngrundstücken
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Bitte um Veröffentlichung:
Grundsteuerreform sorgt voraussichtlich für höhere Besteuerung von
Wohngrundstücken
Steuereinnahmen aus Geschäftsgrundstücken gehen zurück ? Kommunen müssen
Einnahmen stabil halten
Auf Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt Kaiserslautern ein
Wohngrundstück besitzen, wird aller Voraussicht nach zum 1. Januar 2025
eine Erhöhung der Grundsteuer B zukommen. Ursache dafür ist die
bundesweite Grundsteuerreform, die gerade im Bereich der Städte dazu
führt, dass die Steuereinnahmen aus Geschäftsgrundstücken zurückgehen.
Diese verlieren nach neuem Recht im Verhältnis zu Wohngrundstücken
überproportional an Wert, so dass Geschäftsgrundstücke künftig weniger als
bislang zum Grundsteueraufkommen beitragen.
Die Grundsteuerreform soll in allen Fällen aufkommensneutral für die
kommunalen Haushalte umgesetzt werden. Das bedeutet, nach Umsetzung der
Reform (das heißt ab dem Jahr 2025) das Grundsteueraufkommen der einzelnen
Kommunen insgesamt stabil zu halten ? damit eine Stadt pro Jahr ähnlich
viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren vor der Reform. In
Kaiserslautern sind das pro Jahr derzeit rund 30,5 Millionen Euro.
In Rheinland-Pfalz gelten die vom Bund beschlossenen
Grundsteuerreformgesetze ? das sogenannte Bundesmodell. Der
Bundesgesetzgeber hat innerhalb dieser Reformgesetze den Ländern die
Möglichkeit eröffnet, eigene Anpassungen in den gesetzlichen Regelungen
zur Grundsteuer für ihr Bundesland zu treffen (sog.
Länderöffnungsklausel). Um den erwartbaren Rückgang ? bei Beibehaltung des
diesjährigen Hebesatzes ? der Grundsteuereinnahmen aus
Geschäftsgrundstücken zu kompensieren, haben die meisten Bundesländer im
Sinne der Aufkommensneutralität frühzeitig entsprechende Anpassungen des
Bundesmodells vorgenommen. In Rheinland-Pfalz war dies ? trotz
frühzeitiger deutlicher Forderungen der Kommunen und der kommunalen
Spitzenverbände ? bis heute leider nicht der Fall. Hier sind nach
derzeitigem Stand die Städte vom Land angehalten, die Mindereinnahmen
selbst zu kompensieren.
Für eine Stadt wie Kaiserslautern, deren Haushalt ohnehin bereits
defizitär ist, ist dies nur durch eine Anpassung des Hebesatzes zu
stemmen. Durch die neue Grundsteuerregelung würden ? bei gleichbleibendem
Hebesatz - ab 2025 Erträge in Höhe von rund zwölf Millionen Euro fehlen.
Diese Mindereinnahmen wären im Rahmen des Haushalts an anderer Stelle
auszugleichen, so die verbindliche Vorgabe des Landes.
Eine Einsparung in dieser Größenordnung ist für Kaiserslautern schlicht
nicht machbar. Somit verbleibt leider nach derzeitigem Stand lediglich
eine Erhöhung der Erträge. Laut Vorgabe des Landes muss die Grundsteuer B
als eine der Haupteinnahmequellen so geplant werden, dass die Finanzmittel
zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben ausreichen. In Anbetracht der
finanziellen Situation der Stadt wird also der Hebesatz der Grundsteuer B
voraussichtlich in einem ersten Schritt so angehoben werden müssen, dass
die daraus resultierenden Gesamteinnahmen im Jahr 2025 den Gesamteinnahmen
des Vorjahres entsprechen. Dies würde nach Berechnung des Landes eine
Anhebung von derzeit 610 auf 985 Prozent bedeuten.
Dem Stadtrat wird hierzu am 18. November 2024 eine entsprechende
Hebesatzsatzung zur Entscheidung vorgelegt. Unabhängig davon ist der
Städtetag Rheinland-Pfalz von den Kommunen beauftragt, in Verhandlungen
mit dem Land auch weiterhin darauf hin zu wirken, die erforderlichen
Grundsteuerhebesatzerhöhungen möglichst zu vermeiden bzw. gering zu
halten.
Mit