Winterdienst in Kaiserslautern: Wer räumt wann?
Anwohner sind werktags und an Feiertagen für Gehwege verantwortlich – umweltfreundliche Streumittel werden bevorzugt
Der Winter hält in Kaiserslautern Einzug und bringt neue Herausforderungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich. Mit den ersten Schneefällen stellt sich erneut die Frage nach der Zuständigkeit für das Räumen und Streuen der Gehwege und Straßen. Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) erinnert in diesem Zusammenhang an die geltenden Regelungen der Straßenreinigungssatzung.
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Die Räum- und Streupflicht liegt grundsätzlich bei den Anwohnerinnen, Anwohnern und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. Nur bei bestimmten, in der Straßenreinigungssatzung explizit genannten Straßen übernimmt die SK als städtischer Betrieb den Winterdienst vollständig.
Kann die Pflicht aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht selbst wahrgenommen werden, ist eine Vertretung zu organisieren.
Welche Bereiche sind zu räumen?
Die Verantwortung erstreckt sich von der Grundstücksgrenze über den Gehweg bis zur Straßenmitte. Bei einseitig bebauten Straßen muss sogar bis zu zehn Meter weit von der Grundstücksgrenze aus geräumt werden, sofern die Straße so breit ist.
Streumittel: Salz nur in Ausnahmefällen nutzen
Im Sinne des Umweltschutzes weist die SK darauf hin, dass grundsätzlich umweltfreundliche Streumittel wie Sand, Sägemehl oder Granulat zu verwenden sind.
Streusalz darf laut Vorgabe nur in Ausnahmefällen – etwa bei Eisregen, auf Treppen oder starken Steigungen – eingesetzt werden.
Weitere Informationen zur Straßenreinigungssatzung
Die vollständige Straßenreinigungssatzung mit allen Details zu Verantwortlichkeiten und Pflichten ist online zugänglich.
Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslauternhttps://www.kaiserslautern.de
Mit diesen Regelungen soll nicht nur die Sicherheit auf Gehwegen gewährleistet, sondern auch ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Die Stadt Kaiserslautern appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich verantwortungsvoll an die Vorgaben zu halten.
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