Wichtige Verkehrsregelungen am Friedhof
Sondereinfahrt am 4. Juni vor Pfingsten, Zufahrts- und Parkverbote während der Feiertage für mehr Sicherheit
Die Friedhofsverwaltung informiert über besondere Regelungen für das Befahren des Hauptfriedhofs rund um das Pfingstwochenende. Hintergrund ist die Anpassung der Zufahrtsmöglichkeiten, um Besucherströme zu lenken und einen reibungslosen Ablauf auf dem Friedhofsgelände sicherzustellen.
Sondereinfahrtszeiten vor Pfingsten
Bürgerinnen und Bürger erhalten am Mittwoch, den 04. Juni 2025, die Gelegenheit, den Hauptfriedhof mit dem eigenen Pkw zu befahren. Die Einfahrt ist ausschließlich in der Zeit von 14.00 bis 16.30 Uhr gestattet.
Zufahrtssperrung während der Pfingstfeiertage
Im Zeitraum von Samstag, 07. Juni, bis Montag, 09. Juni, bleibt die Zufahrt zum Hauptfriedhof für Pkw vollständig geschlossen. In diesem Zeitraum ist es Besucherinnen und Besuchern nicht möglich, das Gelände mit dem eigenen Fahrzeug zu befahren.
Gründe für die Sondereinfahrtsregelung
Mit dieser Maßnahme möchte die Friedhofsverwaltung insbesondere während der feiertagsbedingt erhöhten Besucherzahlen einen sicheren und geregelten Ablauf sicherstellen sowie die Wege für Fußgänger freihalten.
Empfehlungen für Besucherinnen und Besucher
Allen Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, den Hauptfriedhof während der erlaubten Sondereinfahrtszeit aufzusuchen, um Transport und Pflege von Grabschmuck sowie anderen Utensilien möglichst komfortabel zu gestalten.
Für alle weiteren Anliegen und Informationen steht die Friedhofsverwaltung zur Verfügung. Eine rechtzeitige Planung der Besuche wird nahegelegt, um Unannehmlichkeiten während der Feiertage zu vermeiden.
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