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Weihnachtssperre für Pkw am Hauptfriedhof

Vom 24. bis 26. Dezember keine Zufahrt mit dem Auto – Fußgänger haben weiterhin Zugang

In der anstehenden Weihnachtszeit müssen Besucherinnen und Besucher des Hauptfriedhofs eine wichtige Änderung beachten: Vom 24. Dezember bis einschließlich 26. Dezember ist die Zufahrt für Pkw auf das Gelände des Hauptfriedhofs nicht gestattet. Damit reagiert die Verwaltung auf die besonderen Gegebenheiten während der Feiertage.

Zufahrtsregelung rund um die Feiertage

Wer noch vor Weihnachten das Grab eines Angehörigen besuchen oder pflegen möchte, hat am Dienstag, den 23. Dezember, von 14 bis 16.30 Uhr die letzte Gelegenheit, vorübergehend mit dem eigenen Fahrzeug auf den Hauptfriedhof zu fahren. In dem angegebenen Zeitraum ist die Einfahrt zulässig und kann genutzt werden.

Sperrung über die Feiertage

Von Mittwoch, 24. Dezember, bis einschließlich Freitag, 26. Dezember, bleibt die Einfahrt für privat genutzte Fahrzeuge geschlossen. Fußgängerinnen und Fußgänger sind von dieser Regelung nicht betroffen und können das Gelände weiterhin betreten.

Reguläre Einfahrtszeiten ab dem 27. Dezember

Ab Samstag, den 27. Dezember, treten wieder die gewohnten Einfahrtszeiten für Pkw in Kraft. Zu beachten ist, dass die Zufahrt grundsätzlich gebührenpflichtig ist, wie bereits in den vergangenen Monaten gehandhabt wurde.

Wichtige Hinweise für Besucherinnen und Besucher

  • Einfahrt für Pkw am 23. Dezember von 14 bis 16.30 Uhr möglich
  • Sperrung der Pkw-Zufahrt vom 24. bis 26. Dezember
  • Ab 27. Dezember: Rückkehr zu den normalen, gebührenpflichtigen Einfahrtszeiten
  • Die Verwaltung bittet alle Friedhofsbesucherinnen und -besucher um Beachtung dieser Regelungen, um einen reibungslosen Ablauf während der Weihnachtsfeiertage zu gewährleisten.

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