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Weihnachtsmarkt: Neue Verkehrsregeln gelten

Fahrverbot im Festbereich von 11 bis 22 Uhr – Parkgenehmigungen für Anlieger und Gewerbetreibende

Der diesjährige Weihnachtsmarkt bringt für Besucherinnen und Besucher, aber auch für Anwohnende und Gewerbetreibende entscheidende Neuerungen mit sich: Erstmalig wird während der gesamten Öffnungszeit der Zufahrtsbereich vollständig für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Sicherheitsmaßnahmen im Fokus

Die Entscheidung zur Sperrung des Festbereichs für Autos, Lieferwägen und sonstige Fahrzeuge wurde seitens der Veranstaltenden aus nachvollziehbaren Gründen getroffen. Ab 11 Uhr morgens bis 22 Uhr abends gilt ein absolutes Fahrverbot in dem für den Weihnachtsmarkt genutzten Areal.

Mit dieser Maßnahme sollen die Sicherheit der Marktbesucher sowie ein ungestörter Ablauf der Festlichkeiten gewährleistet werden.

Regelungen für Anlieger und Anwohnende

Die Sperre betrifft nicht nur den Durchgangs-, sondern auch den Anliegerverkehr. Auch Anwohnende mit Garagen innerhalb des betroffenen Bereichs sowie Anlieger der Deutschen Bank sind von der Maßnahme umfasst und können in der angegebenen Zeit ihr Fahrzeug weder bewegen noch in den Bereich einfahren.

Zur Entlastung und als Ausgleich wurden alle betroffenen Haushalte bereits im Vorfeld informiert. Sie erhielten Parkgenehmigungen, die sie während der Sperrzeiten auf den umliegenden Straßen nutzen können.

Übersicht der wichtigsten Informationen

  • Zufahrt in den Festbereich ab 11 Uhr bis 22 Uhr gesperrt
  • Gilt für alle Fahrzeuge, auch von Anwohnenden und Gewerbetreibenden
  • Ausgabe von Parkgenehmigungen für angrenzende Straßen an Betroffene
  • Die Veranstalter appellieren an alle Besucher und Anwohnenden, sich rechtzeitig auf die geänderte Verkehrsführung einzustellen und alternative Parkmöglichkeiten zu nutzen. Insbesondere in der belebten Weihnachtszeit trägt diese Regelung maßgeblich zur sicheren und entspannten Atmosphäre auf dem Markt bei.

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