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So funktioniert die Briefwahl in Kaiserslautern 2026

Wichtige Fristen, Beantragung und Abgabe für Landtags- und Ortsvorsteherwahl im Überblick

So funktioniert die Briefwahl in Kaiserslautern 2026
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Die Stadt Kaiserslautern informiert über wichtige Fristen und Abläufe zur Beantragung der Briefwahl für die bevorstehenden Wahlen. Bürgerinnen und Bürger können ab Dienstag, 10. Februar, die Unterlagen für die Landtagswahl am 22. März 2026 sowie die Ortsvorsteherwahl in Dansenberg am 8. März 2026 beantragen.

Briefwahl: Beantragung und Fristen

Die Möglichkeit zur Online-Beantragung der Briefwahl endet für die Landtagswahl am Dienstag, 17. März, und für die Ortsvorsteherwahl bereits am Dienstag, 03. März. Danach ist kein postalischer Versand von Briefwahlunterlagen mehr möglich.

Für die Beantragung per E-Mail werden folgende Angaben benötigt:

  • Vor- und Nachname
  • Komplette Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Beantragen mehrere Personen die Briefwahl, ist für jede Person eine separate E-Mail erforderlich.

    Besonderheiten der Briefwahl

    Ist die Briefwahl beantragt, kann für die Ortsvorsteherwahl nicht mehr im Wahllokal gewählt werden. Bei der Landtagswahl ist eine Stimmabgabe im Wahllokal nur mit Vorlage des Wahlscheins möglich.

    Sollte sich die beantragende Person zum Zeitpunkt der Wahl nicht in Kaiserslautern aufhalten, können die Briefwahlunterlagen auch an einen Wunschort versandt werden, der in der Antrags-Mail anzugeben ist.

    Vor Ort beantragen und direkt wählen

    Alternativ ist die Briefwahl auch direkt im oberen Foyer des Rathauses möglich. Dort stehen Wahlkabinen zur Verfügung, in denen direkt gewählt werden kann.

    Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathausfoyer

    • 19. und 20. Februar:
      • Donnerstag: 8 – 16 Uhr
      • Freitag: 8 – 12 Uhr
      • 23. Februar bis 05. März:
        • Montag bis Mittwoch: 8 – 16 Uhr
        • Donnerstag: 8 – 18 Uhr
        • Freitag: 8 – 12 Uhr
        • Für die Ortsvorsteherwahl:
          • Freitag, 06. März: bis 18 Uhr
          • Für die Landtagswahl:
            • Freitag, 20. März: bis 15 Uhr
            • Abgabe der Briefwahlunterlagen

              Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können unfrankiert in jeden Postbriefkasten eingeworfen werden. Ab dem Dienstag vor der jeweiligen Wahl empfiehlt die Wahldienststelle jedoch, die Unterlagen direkt im Rathaus oder in den dortigen Briefkasten einzuwerfen.

              • Ortsvorsteherwahl: 03. März
              • Landtagswahl: 17. März
              • Ersatzunterlagen bei Verlust

                Sollte die Zustellung der Wahlunterlagen nicht erfolgt sein oder die Unterlagen verloren gehen, können Ersatzunterlagen abgeholt werden:

                • Für die Ortsvorsteherwahl: Samstag, 07. März, 9 – 12 Uhr
                • Für die Landtagswahl: Samstag, 21. März, 9 – 12 Uhr
                • Fragen und Kontakt zur Wahldienststelle

                  Bei allgemeinen Fragen rund um die Briefwahl unterstützt die Wahldienststelle der Stadt Kaiserslautern gerne mit weiteren Informationen.

                  Mit diesen Informationen sind alle Bürgerinnen und Bürger optimal auf die anstehenden Wahlen vorbereitet – egal ob per Brief oder im Wahllokal.

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