Letzte Chance für Betzenberger Bewohnerparken!
Am 23. Juli beginnt das neue Besucher-Parkticket – wichtige Infos zur Abholung und Regeln am Stadion
Die bevorstehende Ausgabe der Ausnahmegenehmigungen für das Bewohnerparken auf dem Betzenberg geht in die finale Runde. Am Mittwoch, 23. Juli, bietet die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung letztmalig von 15 bis 19 Uhr die Möglichkeit, benötigte Parkausweise direkt vor Ort am Fritz-Walter-Stadion zu erhalten. Die Regelungen gelten pünktlich zum Saisonbeginn und betreffen zahlreiche Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher.
Letzte Gelegenheit: Ausgabe der Ausnahmegenehmigungen
Nachdem bereits zwei Ausgabetermine durchgeführt wurden, findet der dritte und finale Ausgabetermin am 23. Juli statt. Ort der Ausgabe ist die Tageskasse Süd am Block 4 des Fritz-Walter-Stadions. Die Straßenverkehrsbehörde ist von 15 bis 19 Uhr vor Ort, um die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen auszustellen.
Voraussetzungen für den Erhalt der Genehmigung
Neuerungen zum Saisonauftakt
Erstmals werden zudem spezielle Parktickets für Besucherinnen und Besucher angeboten. Diese Tickets behalten ihre Gültigkeit für zwei Spielzeiten (bis 2026/2027). Zur Nutzung muss das jeweilige Datum freigerubbelt und das Kfz-Kennzeichen eingetragen werden. Die Tickets müssen deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden und werden durch die Ordnungsbehörde kontrolliert.
Neue Parkregelung während FCK-Spielen
Mit Beginn der neuen Saison gilt auf dem Betzenberg an Spieltagen ein reines Bewohnerparken mit Sondergenehmigung. Das Ziel: Entlastung der Parksituation während der stark frequentierten FCK-Spiele. Wer an diesen Tagen ohne entsprechende Genehmigung parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld zwischen 25 und 40 Euro rechnen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Sondergenehmigungen ausschließlich auf das Parken beziehen. Die Durchfahrt durch den Bereich bleibt uneingeschränkt möglich.
Termine im Überblick
Für Fragen zur Ausstellung der Ausnahmegenehmigungen oder bei Unklarheiten empfiehlt die Stadtverwaltung, Rücksprache mit der im Schreiben genannten Kontaktstelle zu halten.
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