Kaiserslautern sagt Nein zur Verpackungssteuer
Stadtrat lehnt Einführung wegen hohem Aufwand ab und setzt auf bestehende Bußgelder und Mehrwegpflicht
Die Stadt Kaiserslautern hat einen wichtigen Beschluss zur geplanten Einführung einer Verpackungssteuer gefällt. In der Sitzung des Stadtrates am Montag, 27. Oktober 2025, wurde die Einführung einer solchen Steuer nach intensiver Prüfung und Diskussion mehrheitlich abgelehnt. Damit bleibt Kaiserslautern – anders als die Modellstadt Tübingen – ohne eine kommunale Verpackungssteuer.
Hintergrund: Diskussion zur Reduzierung von Verpackungsmüll
Bereits im Jahr 2023 hatte der Stadtrat Kaiserslautern beschlossen, die möglichen Auswirkungen einer Verpackungssteuer zu prüfen. Das zentrale Ziel bestand darin, Verschmutzungen durch Einwegverpackungen auf Straßen, Plätzen und Grünflächen einzudämmen. Die Erfahrungen aus Tübingen, wo eine solche Steuer 2022 eingeführt wurde, dienten als Vorlage für die Debatte in Kaiserslautern.
Rund 700 betroffene Betriebe – darunter Gaststätten, Imbisse, Bäckereien und Metzgereien – sollten im Rahmen der Überlegungen sowohl über die Verpackungssteuer als auch alternative Mehrwegsysteme informiert werden.
Organisatorische Hürden verhindern Einführung
Das Finanzreferat der Stadt, verantwortlich für die Prüfung, kam zu dem Ergebnis, dass derzeit das notwendige organisatorische Gerüst für die Einführung einer Verpackungssteuer fehlt. Wichtige Details wie das genaue Besteuerungsverfahren und die operative Umsetzung innerhalb der Verwaltung wären vorab zu regeln gewesen. Zudem hätte weiteres Personal eingestellt und eine engere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Referaten – etwa für Finanzen, Umweltschutz und Stadtbildpflege – aufgebaut werden müssen.
Mit diesen Herausforderungen sei laut Angaben des Finanzreferats eine kurzfristige Umsetzung derzeit nicht möglich.
Rechtlicher Rahmen: Bundesgesetz und kommunale Entscheidung
Der Städtetag Rheinland-Pfalz regte an, angesichts der jüngsten Novellierung des , genau abzuwägen, ob eine zusätzliche kommunale Steuer notwendig ist. Bei einer Umfrage im Herbst 2025 wurde deutlich, dass in rheinland-pfälzischen Städten bislang keine Verpackungssteuer eingeführt wurde. Sieben von 33 Städten prüfen jedoch eine mögliche Einführung weiterhin.
Mehrwegangebotspflicht seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht im Rahmen des Verpackungsgesetzes. Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen seitdem neben Einweg- auch Mehrwegalternativen zur Verfügung stellen. Die Mehrwegverpackungen dürfen dabei nicht teurer oder schlechtergestellt sein als Einwegverpackungen. Diese Regelung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit geben, gezielt zu einer umweltfreundlicheren Alternative zu greifen und so den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren.
Maßnahmen gegen Verschmutzung und Bußgelder
Auch ohne Verpackungssteuer setzt die Stadt Kaiserslautern weiterhin auf bestehende Maßnahmen zur Sauberkeit im Stadtbild. Es gilt als Ordnungswidrigkeit, Abfälle wie To-Go-Verpackungen in der Fußgängerzone oder Parkanlagen liegenzulassen. Für die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Verpackungsmüll sind Bußgelder zwischen 50 und 250 Euro vorgesehen.
Die Debatte um Wege zur Reduzierung von Verpackungsabfällen bleibt damit weiterhin aktuell – sowohl in Kaiserslautern als auch in anderen Städten. Die Entscheidung des Stadtrats zeigt, dass organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen einen wesentlichen Einfluss auf die Umsetzung neuer Maßnahmen haben.
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