Bw: Vorbereitungen für künftige Nutzung ehemaliger Liegenschaften zum Neuen Wehrdienst
Für Speyer, Kusel und Sigmaringen laufen Gespräche; weitere LoI sollen zeitnah für Soest und Friedberg festgehalten werden, verbunden mit einem Landbeschaffungsverfahren ohne Stationierungsentscheidung.
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Bundeswehr konkretisiert Nutzungsabsicht für fünf ehemalige Liegenschaften
Das Bundesministerium der Verteidigung hat für fünf Liegenschaften konkrete vorbereitende Schritte für eine künftige Nutzung im Zusammenhang mit dem Neuen Wehrdienst beauftragt. Nach Angaben des Ministeriums soll sich der zeitgerechte Aufwuchs der Streitkräfte auch in den vorhandenen Ausbildungskapazitäten widerspiegeln. Dafür müssten geeignete Liegenschaften gefunden und kurzfristig verfügbar gemacht werden.
Betroffen sind folgende Standorte:
- die ehemalige Kurpfalz-Kaserne in Speyer (Rheinland-Pfalz),
- die ehemalige Unteroffizier-Krüger-Kaserne einschließlich des ehemaligen Standortübungsplatzes in Kusel (Rheinland-Pfalz),
- die ehemalige Graf-Stauffenberg-Kaserne einschließlich des ehemaligen Standortübungsplatzes in Sigmaringen (Baden-Württemberg),
- die ehemalige Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest (Nordrhein-Westfalen),
- die ehemaligen Ray Barracks einschließlich des ehemaligen US-Übungsplatzes Ockstadt als Standortübungsplatz in Friedberg (Hessen).
Gespräche an mehreren Standorten bereits geführt
Für die Standorte Speyer, Kusel und Sigmaringen hat es dem Ministerium zufolge bereits intensive Gespräche mit allen beteiligten Akteuren gegeben. Dabei seien die jeweiligen Interessen zur künftigen Nutzung offen erörtert worden. Die erzielten Ergebnisse wertet das Ministerium als Ausdruck einer Kompromissbereitschaft und einer guten Partnerschaft aller Beteiligten.
Absichtserklärungen als nächste Schritte
Die nächsten Schritte sollen zeitnah in Absichtserklärungen, sogenannten Letters of Intent (LoI), festgehalten werden. Für die Liegenschaften in Soest und Friedberg stehen diese Gespräche noch an. Für die ehemalige Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest ist ein Treffen bereits für September geplant.
Auch für die ehemaligen Ray Barracks in Friedberg einschließlich des ehemaligen US-Übungsplatzes Ockstadt als Standortübungsplatz verfestigt sich nach Angaben des Ministeriums die Nutzungsabsicht der Bundeswehr. Dort soll ebenfalls ein LoI erstellt werden, auf dessen Grundlage die Wiedernutzung der Liegenschaft erfolgen soll. Da die Liegenschaft derzeit noch genutzt wird, seien dabei einige Besonderheiten zu berücksichtigen.
Landbeschaffungsverfahren soll kurzfristig eingeleitet werden
Nach Darstellung des Ministeriums müssen nun die erforderlichen Schritte ergriffen werden, damit die vertraglichen und baulichen Maßnahmen zur Wiedernutzung durch die Bundeswehr rechtzeitig umgesetzt werden können. Insbesondere das an die Unterzeichnung der LoI anschließende Landbeschaffungsverfahren müsse kurzfristig eingeleitet werden, um die geplanten Ausbildungskapazitäten zu schaffen.
Mit diesem Verfahren sollen die Liegenschaften wieder militärisch genutzt werden und in den Besitz des Bundesministeriums der Verteidigung übergehen.
Noch keine Stationierungsentscheidung
Das Ministerium betont zugleich, dass die nun erläuterten Schritte zunächst dazu dienten, rechtzeitig die Voraussetzungen für eine künftige Nutzung zu schaffen. Eine Stationierungsentscheidung sei damit noch nicht verbunden.
Nach Angaben des Ministeriums soll der Austausch mit den betroffenen Ländern, Regionen und Kommunen fortgesetzt werden, um das weitere Vorgehen gemeinsam und im Einvernehmen zu begleiten.
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